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Anspruch auf Abfindung

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Anspruch auf Abfindung

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt grds. keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung
  • Die Regelabfindung beträgt ein halbes Bruttomonatsgehalt/Beschäftigungsjahr
  • Eine Abfindung muss grds versteuert werden
  • Auf eine Abfindung fallen keine Sozialabgaben an
  • Eine Abfindung wird grds. nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet
  • Auch bei einem Aufhebungsvertrag kann eine Abfindung verhandelt werden
  • Abfindungsverhandlungen sollten vom Experten geführt werden

Alles zur Abfindung für Arbeitnehmer

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, mit der er die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags erreichen will.

Für den Arbeitgeber besteht in einem Kündigungsverfahren häufig Ungewissheit, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist. Zieht sich das Verfahren, was nicht selten ist, deutlich über den Beendigungszeitpunkt hinaus, kann das zu der Situation führen, dass der Arbeitgeber in dem Fall, in dem die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird, den Arbeitnehmer über Monate, teils sogar Jahre nachbezahlen muss, obwohl dieser gar nicht gearbeitet hat und den Arbeitnehmer zudem weiter beschäftigen muss.

Dieses so genannte Annahmeverzugsrisiko führt dazu, dass es in den Großteil der arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren zu einer vergleichsweisen Beendigung führt. Hier kommt dann die Abfindung ins Spiel. Für den Verlust des erworbenen sozialen Besitzstands gewährt der Arbeitgeber eine Abfindung.

Habe ich bei einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?

Arbeitnehmer gehen häufig davon aus, dass Sie im Falle einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Das ist aber nicht der Fall.

War eine Kündigung wirksam endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin und es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. War die Kündigung unwirksam besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort.

Da meistens aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer nach einer Kündigung weiterhin zusammenarbeiten wollen, wird das Arbeitsverhältnis in den allermeisten Fällen gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.

Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel?

Die Arbeitsgerichte orientieren sich an der -an § 1 KSchG angelehnten- Faustformel, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt gewährt wird. Bei Rumpfjahren über sechs Monate, wird das Beschäftigungsjahr nach oben aufgerundet. Die Aber Achtung, die so genannte Regelabfindung ist mit Vorsicht zu genießen. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Ist die Kündigung offensichtlich unwirksam kann auch ein Vielfaches erreicht werden.

Beispiel:

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 EUR und einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren beträgt die Regelabfindung 10.000 EUR

Zum Abfindungsrechner von simpleLEGAL.de

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Welche Rolle spielt das Kündigungsschutzgesetz?

Besteht Ihr Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate und beschäftigt Ihr Arbeitgeber in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter, genießen Sie einen besonderen Kündigungsschutz und der Arbeitgeber kann sich nur schwer von Ihnen trennen. Dann bestehen sehr gute Aussichten auf eine Abfindung.

Wie erhalte ich eine Abfindung?

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen und findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der Arbeitgeber Sie los werden will, aber noch keine Kündigung erhalten haben, besteht die Möglichkeit selbst in Abfindungsverhandlungen einzusteigen. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in arbeitsgerichtlichen und außergerichtlichen Abfindungsverhandlungen ist die Rechtsanwaltskanzlei Greier kompetenter Ansprechpartner und in der Lage für Sie das optimale Ergebnis zu erreichen.

Muss auf eine Abfindung Steuer gezahlt werden?

Eine Abfindung ist grds. voll steuerpflichtig und wird behandelt wie eine normale Lohnzahlung.  Insbesondere bei höheren Abfindungen können über die so genannte Fünftelregelung unter Umständen steuermindernde Effekte erzielt werden. Dabei wird die Abfindung so behandelt wird, als würde sie in fünf Teilbeträge unterteilt und dann fünf Jahre lang ausbezahlt, auch wenn sie de facto sofort ausgezahlt wird.

Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Nein, es erfolgt keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld.

Bekomme ich eine Abfindung auch bei einem Aufhebungsvertrag?

Bietet der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertag an, sollte hier auch ein Abfindungsangebot enthalten sein.

Der Arbeitgeber hat bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein geringeres Risiko, da Sie Ihre Rechte aufgeben. Andererseits kann schnell eine Lösung ohne die Einschaltung des Gerichts erreicht werden. In jedem Fall sollte ein Aufhebungsvertrag gründlich geprüft werden. Hier ist auch darauf zu achten, dass die Kündigungsfrist nicht verkürzt wird, da andernfalls eine Sperrzeit beim Bezug vom Arbeitslosengeld droht.

Was können wir für Sie tun / Was sollten Sie tun?

1. Sofortige Kontaktaufnahme

Nach Erhalt einer Kündigung und/oder nach Vorlage eines Aufhebungsvertrags sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen.

Aufgrund unserer jahrelangen Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Abfindungsverhandlungen kennen wir beide Seiten und können für Sie die maximal mögliche Abfindung erzielen.

 

2. Keine eigenen Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber führen

Wichtig ist auch, dass Sie selbst keinen Kontakt mehr zum Arbeitgeber aufnehmen. Hier können viele Fehler gemacht werden und von einer einmal genannten Abfindungshöhe kommt man im weiteren Verlauf auch kaum noch weg.

 

3. Kostenlose Erstberatung

Zur Bestimmung Ihrer Erfolgsaussichten bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Nur bei guter Aussicht auf eine Abfindung informieren wir Sie transparent über die Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und Sie entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Unsere Kosten werden in der Regel aus der erhaltenen Abfindung gezahlt. Vorschüsse werden nicht verlangt.