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Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Kündigung, Kündigungsschutzklage und Abfindung

Das Wichtigste in Kürze

  • In Kleinbetrieben (regelmäßig nicht mehr als 10 Mitarbeiter) sind Kündigungen in der Regel problemlos möglich
  • Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer, muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein und bedarf einer gründlichen Vorbereitung
  • Rechtsanwalt Greier vertritt seit 15 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgreich bei Kündigungsstreitigkeiten und kennt daher die Tricks und Kniffe beide Seiten

3-Wochen Frist!

Der Arbeitnehmer hat nach Erhalt einer Kündigung lediglich drei Wochen Zeit gegen diese Kündigung vorzugehen. Mit Ablauf der drei Wochen ist die Kündigung abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen wirksam und zwar ganz egal, ob sie tatsächlich rechtlich begründet war.

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

Sofern der Arbeitgeber mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und Sie die Wartezeit von 6 Monaten hinter sich gebracht habe findet auf das Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, d.h. es müssen verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen.

Welche Art von Kündigungsgründen gibt es?

Sofern auf Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter) ist eine Kündigung nur zulässig, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Das ist nur dann der Fall, wenn betriebsbedingte (z.B. Umstrukturierung und Wegfall des Beschäftigungsbedarfs), personenbedingte (z.B. krankheitsbedingt) oder verhaltensbedingte Gründe (Pflichtverletzungen) vorliegen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss das Verhalten/ die konkrete Pflichtverletzung in aller Regel vorher abgemahnt werden, da eine ordentliche Kündigung andernfalls unwirksam ist. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur zulässig, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, was erhebliche Pflichtverletzungen voraussetzt.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, mit der er die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags erreichen will.

Für den Arbeitgeber besteht in einem Kündigungsverfahren häufig Ungewissheit, ob die Kündigung tatsächlich wirksam ist. Zieht sich das Verfahren, was nicht selten ist, deutlich über den Beendigungszeitpunkt hinaus, kann das zu der Situation führen, dass der Arbeitgeber in dem Fall, in dem die Unwirksamkeit der Kündigung festgestellt wird, den Arbeitnehmer über Monate, teils sogar Jahre nachbezahlen muss, obwohl dieser gar nicht gearbeitet hat und den Arbeitnehmer zudem weiter beschäftigen muss.

Dieses so genannte Annahmeverzugsrisiko führt dazu, dass es in den Großteil der arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren zu einer vergleichsweisen Beendigung führt. Hier kommt dann die Abfindung ins Spiel. Für den Verlust des erworbenen sozialen Besitzstands gewährt der Arbeitgeber eine Abfindung.

Hat der Arbeitnehmer bei einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung?

Arbeitnehmer gehen häufig davon aus, dass Sie im Falle einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Das ist aber nicht der Fall.

War eine Kündigung wirksam endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin und es gibt keinen Anspruch auf Abfindung. War die Kündigung unwirksam besteht das Arbeitsverhältnis zu unveränderten Bedingungen fort.

Da meistens aber weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer nach einer Kündigung weiterhin zusammenarbeiten wollen, wird das Arbeitsverhältnis in den allermeisten Fällen gegen Zahlung einer Abfindung aufgelöst.

Wie hoch ist eine Abfindung in der Regel?

Die Arbeitsgerichte orientieren sich an der -an § 1 KSchG angelehnten- Faustformel, dass pro Beschäftigungsjahr ein halbes Bruttomonatsgehalt gewährt wird. Bei Rumpfjahren über sechs Monate, wird das Beschäftigungsjahr nach oben aufgerundet. Die Aber Achtung, die so genannte Regelabfindung ist mit Vorsicht zu genießen. Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Ist die Kündigung offensichtlich unwirksam kann auch ein Vielfaches erreicht werden.

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Welche Rolle spielt das Kündigungsschutzgesetz?

Besteht das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate und beschäftigt der Arbeitgeber in der Regel mehr als 10 Mitarbeiter, besteht ein besonderer Kündigungsschutz und man kann sich nur schwer vom Mitarbeiter trennen Eine Kündigung muss gut vorbereitet werden, sonst drohen hohe Abfindungszahlungen.

Was können wir für Sie tun?

Übereilt ausgesprochene Kündigungen können hohe Kosten verursachen und viel Ärger nach sich ziehen. Wir prüfen mit Ihnen im Vorfeld die Wirksamkeit möglicher Kündigungen und bereiten rechtssichere Lösungen mit Ihnen gemeinsam vor.