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E-Commerce Recht

E-Commerce Recht

Top Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Greier im E-Commerce Recht

  • Onlineshop-Check
  • Rechtssicherer Auftritt auf Verkaufsplattformen wie Amazon und Ebay
  • Aufbau werthaltiger Kundendaten und rechtssicheren E-Mail-Marketings
  • Prüfung von Gewinnspielen
  • Absichern von Werbe- und Rabattaktionen

Epochenwandel im Einkaufsverhalten. War der Online-Kauf vor einigen Jahren noch nicht weit verbreitet und genoss noch kein Vertrauen der Verbraucher, nimmt dessen Anteil am Markt rasant zu und wird am Ende den Einkauf wie wir ihn bisher kannten, vollends verdrängt haben.

Preisvergleich, Bewertungsportale und die Möglichkeit der häufig kostenlosen Rücksendung machen den Online-Kauf für Kunden nicht zuletzt dank des stets verfügbaren Smartphones immer bequemer. Künftig wird sich die Entwicklung auf Dienstleistungen ausweiten.

Eigene Online-Shops, Multi-Chanel Vertrieb, Shop in Shop Systeme, Amazon, Ebay, Yatego, Rakuten und Alibaba. Der Bereich E-Commerce ermöglicht das Einkaufen rund um die Uhr. Der Wandel des Einkaufsverhaltens erfordert zunehmend neue Marketing-Maßnahmen. AdWords, Affiliate-Marketing, Suchmaschinenmarketing (SEM) und Suchmaschinenoptimierung (SEO).

Neue Werbemaßnahmen bringen aber auch neue Risiken.

Vorschriften des Fernabsatzes und Widerrufsrechts Vorgaben des Telemediengesetzes zur Anbieterkennzeichnung, Impressumspflicht und der Preisangabenverordnung sind genauso zu beachten, wie die Vorschriften des Wettbewerbsrechts und Urheberrechts. Zudem gilt es die ständig wechselnden europarechtlichen Vorgaben zu beachten.

Gefahrloser Newsletter Versand, rechtssichere Gestaltung des Online-Shops, Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen. Durchsetzung eigener Rechte.

Nutzerdaten sind die Währung der Zukunft.  Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind bei Einholung und Verwendung der Nutzerdaten eine Vielzahl nationaler und internationaler Vorschriften zu beachten.

Das Thema ist komplex und erfordert zwingend kompetente Unterstützung. Sprechen Sie uns an!

 

Die wichtigsten Infos im E-Commerce Recht

  1. Grundsätzlich darf keine Werbemail ohne Einwilligung versendet werden
  2. Ausnahmsweise dürfen Werbemails an Bestandskunden versendet werden
  3. Tell- A -Friend Marketing ist grundsätzlich unzulässig
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei Greier stellt Ihren Onlineshop rechtssicher auf