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Verteidigung gegen Abmahnung zum Festpreis

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Jetzt gilt es Ruhe zu bewahren und sich Hilfe vom Experten zu holen!

Sie haben eine Abmahnung erhalten, jetzt bleibt nur eine kurze Frist, um zu reagieren. Bewahren Sie Ruhe und lassen sich von einem Experten für Filesharing Recht beraten!

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier verteidigt Sie schnell und effektiv gegen die Abmahnung!

Festpreis: ab 297,50 EUR inkl. MwSt.

Jetzt unverbindlich anfragen
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Vorteile

  • Kostenlose Vorprüfung
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Hohe Erledigungsquote bei Vertretung durch Spezialisten
  • Antwort ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via Mail, WhatsApp oder Fon

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Lassen Sie die Abmahnung sofort von einem Experten überprüfen und nehmen Sie keinen persönlichen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf!
Es wird in der Regel eine sehr kurze Frist gesetzt. Die Fristen sind zulässig und Sie sollten jetzt keine Zeit verlieren. Lasen Sie die Abmahnung sofort von einem Experten für Urheberrecht und Filesharing überprüfen.

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung
Die beigefügte Unterlassungserklärung geht in der Regel viel zu weit und es können irreparable Schäden entstehen!

Nutzen Sie unser unverbindliches Paket zum transparenten Festpreis!

Im Festpreis enthalten

Prüfung Ihrer Abmahnung ohne Vor-Ort Termin

Sie übersenden uns die Abmahnung per E-Mail, WhatsApp oder Telefax. Innerhalb von 24h melden wir uns mit der Beurteilung der Erfolgssausichten zurück und es kann ggf. sofort gegen die Abmahnung vorgegangen werden.

Verteidigungsschreiben

Wir schreiben die abmahnende Kanzlei fristwahrend an und weisen die Vorwürfe zurück. Das Paket beinhaltet sämtliche Korrespondenz mit den Anwälten sowie ggf. die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten

Wir prüfen die Abmahnung und teilen Ihnen mit, ob und welches Vorgehen erforderlich ist. Sie entscheiden nach dem kostenlosen Erstgespräch frei, ob Sie uns beauftragen.

Kostenlose Beratung zu weiteren Schritten

Der Unterlassungsanspruch wird in der Regel durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung erledigt. Ob man zudem einen reduzierten Betrag zur Zahlung anbietet oder es darauf ankommen lässt, bewerten wir am Einzelfall. 

Wir beraten Sie kostenlose zu den Optionen und zeigen das bestmögliche Vorgehen an.

Wie funktioniert es?

1. Schritt

Kostenlose Prüfung der Abmahnung

2. Schritt

Kostenlose Ersteinschätzung vom Experten für Filesharing-Recht

3. Schritt

Beauftragung zu einem Festpreis iHv 297,50 EUR

4. Schritt

Wir kümmern uns um den Rest

Vorteile

  • +15 Jahre Erfahrung
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Höhere Erfolgschancen durch anwaltliche Vertretung durch Spezialisten
  • Antwort ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via E-Mail, WhatsApp oder Telefon

Häufige Fragen

  • Die Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, um Ansprüche ohne Gericht schnell und kostengünstig zu klären.
  • Der Rechteinhaber hat Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und Schadensersatz
  • Auf eine Abmahnung muss immer reagiert werden
  • Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vorgelegte Unterlassungserklärung

Egal ob berechtigt oder unberechtigt, sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, insbesondere von einer der auf Massenabmahnung spezialisierten Kanzleien Rasch, Waldorf Frommer oder anderen sprechen Sie uns an.

Stellt ein Rechteinhaber fest, dass über Ihren Internetanschluss Dateien wie Filme, Musik oder Spiele heruntergeladen und damit zeitgleich anderen Nutzern zum Download angeboten wurden, kann er Sie abmahnen.

Die Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, um Ansprüche ohne Gericht schnell und kostengünstig zu klären.

  • Unterlassungsanspruch
    Sie müssen durch Abgabe einer Unterlassungserklärung versichern, dass Sie das beanstandete Verhalten nicht wiederholen. Im Wiederholungsfall ist eine Vertragsstrafe zu zahlen.
    Eine Unterlassungserklärung bindet Sie für 30 Jahre.
  • Schadensersatzanspruch & Anwaltskosten
    In der Regel wird ein pauschaler Betrag als Schadensersatz verlangt

 

Auf keinen Fall sollte eine Abmahnung einfach ignoriert werden. Erfolgt gar keine Reaktion wirkt das auf den Abmahnenden wie ein Schuldeingeständnis.

Das führt dann häufig dazu, dass sofort ein kostspieliges Gerichtsverfahren in Form einer einstweiligen Verfügung beantragt wird,

Zudem muss man wissen, dass das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie nicht auf Gerichtsverfahren ausgerichtet ist, sondern darauf Streitigkeiten schnell zu erledigen. In nahezu 100% aller Fälle gelingt es uns die Sache ohne ein teures Gerichtsverfahren zu beenden.

Selbst handelnde Anschlussinhaber, Eltern, Partner, Mitbewohner, volljährige oder minderjährige Kinder, offenes oder gesichertes W-Lan. Sowohl die Frage ob tatsächliche eine Urheberrechtsverletzung durch Sie vorliegt als auch die Frage nach dem kostengünstigsten Vorgehen zur Bereinigung der Angelegenheit hängt stets an den Umständen des Einzelfalls und ist nur durch einen Experten sicher zu beurteilen.

Die abmahnenden Kanzleien sind hochspezialisiert und erkennen Ausreden sofort. Wer hier ungeschickt agiert, verteuert die Sache regelmäßig.

Zunächst einmal kennen die Abmahnenden jede Ausrede. Die pauschale Behauptung, dass ein Dritter die Rechtsverletzung begangen hat reicht nicht aus.

Selbst wenn tatsächlich ein Dritter über Ihren Anschluss illegal Inhalte heruntergeladen hat, müssen Sie die konkreten Umstände vortragen und zudem darlegen, welche Sicherungsmaßnahmen Sie ergriffen haben, um den Anschluss zu schützen.

Unter Umständen haften Sie als Störer für Rechtsverletzungen -auch von Mitbewohnern und Familienangehörigen, wenn Sie als Anschlussinhaber Prüf- und Überwachungspflichten verletzt haben.

Dann könne Sie auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen haben, obwohl Sie von dem Film, dem Spiel oder dem Musikstück noch nie gehört haben.

Dies ist ein sehr komplexes Thema, welches ohne anwaltliche Unterstützung nicht sicher beurteilt werden kann.

  • Es muss immer eine Originalvollmacht beigefügt sein 
  • Bei einem Download, der nur eine Sekunde dauert, liegt kein Verstoß vor
  • Eine Abmahnung darf nicht per E-Mail erfolgen
  • Die Unterlassungserklärung kann gefahrlos geändert werden
  • Wenn ich nachweislich nicht zu Hause war, kann man mir nichts anhaben

Der Teufel steckt im Detail. Ohne anwaltliche Beratung, kommt man oft nicht mehr raus aus der Nummer. Es sollte daher dringend davon abgesehen werden mit einer eigenen Stellungnahme auf die Abmahnung zu erwidern. Auch wenn es zahlreiche Tipps du Foren zu dem Thema sind, sollte diesen nicht blind vertraut werden zumal sich die Rechtsprechung ständig ändert.