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Apps und App-Entwicklungsverträge

IT Recht

Apps und App-Entwicklungsverträge

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch eine App benötigt eine eigene Datenschutzerklärung
  • Sofern unzulässigerweise Inhalte Dritter verwendet werden, droht eine Abmahnung bei Verletzung von Urheberrechten
  • Bei fehlendem Impressum, Widerrufsbelehrung oder Datenschutzerklärung bei Apps drohen kostspielige Abmahnungen
  • Der Einsatz von Open Source Software kann dazu führen, dass die App nicht verwertet werden darf

Was ist bei App-Entwicklungsverträgen zu beachten?

  • Zunächst empfiehlt sich vertraglich zu regeln, wer für die Einstellung der App in den App- Store verantwortlich sein soll und wieweit die Verantwortlichkeit geht. Mehr als die Anmeldung kann regelmäßig nicht garantiert werden. Hier stellt sich dann auch die Anschlussfrage, welche Folgen es z.B. für die Vergütung haben soll, wenn eine Anmeldung in den App- Store nicht erfolgreich ist oder wenn eine einmal zugelassene App später gelöscht wird.
  • Sofern Inhalte Dritter verwendet werden, muss es klar Regelungen zur Inhaberschaft der Urheberrechte geben. Ggf. sind im Einzelfall Lizenzverträge zu erstellen.
  • Auf Seiten des App-Entwicklers entstehen mit Programmierung wiederum Urheberrechte an der, der App zu Grunde liegenden Software. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten klare Regelungen zum Umfang der übertragenen Rechte in den Vertrag aufgenommen werden.

Abmahngefahr bei fehlendem Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung

Auch eine App benötigt eine eigene Datenschutzerklärung. Hierbei ist es nicht ausreichend, von der App aus, auf die Datenschutzerklärung auf der eigenen Website zu verlinken oder diese einfach in die App zu übernehmen. Für die Datenschutzerklärung einer App gibt es eigene Anforderungen, die es zu beachten gilt. Der Nutzer muss vor Beginn der Datenverwendung die Möglichkeit haben, die Erklärung einzusehen, zudem muss die Erklärung auch auf dem Smartphone gut lesbar und jederzeit leicht abrufbar sein.

Vorsicht beim Einsatz von Open Source Software

Für den App- Entwickler gilt es im Übrigen gut zu prüfen, ob er Open Source Software einsetzt.

Dies kann unter bestimmten Umständen nicht nur dazu führen, dass der Quellcode offenbart werden muss, sondern auch dazu, dass für die App überhaupt kein Geld verlangt werden darf.

Hier bedarf es auch beim Einsatz von Drittunternehmen, klare Regelungen über dem Einsatz von Open Source Software.

Was können wir für Sie tun?

Für einen App-Entwicklungsvertrag und das Anbieten einer App sind also eine Reihe von Sonderregelungen zu beachten. Wer sich hier nicht zu Beginn absichert riskiert hohe Kosten. Sprechen Sie uns an!