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IT Recht

IT Recht

Bei Softwareverträgen greifen oft unterschiedlichste Vertragstypen, wie Mietvertrag, Werkvertrag und Dienstvertrag ineinander. Die Planung und Durchführung von Softwareprojekten bedarf zur Vermeidung von Streitigkeiten daher zwingend klarer rechtlicher Rahmenbedingungen durch Verträge und AGB. Dies gilt in jedem Stadium des Projekts

  • Im Vorfeld müssen die Inhalte des Projekts durch die Erstellung von Lasten- und Pflichtenheften klar definiert werden.
  • Der Umfang der eingeräumten Rechte (einfaches Nutzungsrecht/ausschließliches Nutzungsrecht/Übertragbarkeit), der Werklohn und die Fälligkeit der jeweiligen Vergütungen muss eindeutig aus der Vereinbarung hervorgehen
  • Regelungen zur Mängelhaftung, Übergabe (Form, Installation, Datenträger etc.), zur Abnahme des Werks und Übergabe von Dokumentationen müssen klar und vollständig sein
  • Ist die Software erstellt, schließen sich regelmäßig Softwarewartungs- und Pflegeverträge an. die ebenfalls eines klaren rechtlichen Rahmens bedürfen.

Was können wir für Sie tun?

Ein an das jeweilige Projekt angepasster rechtlicher Rahmen sichert Ihr Softwareprojekt rechtssicher ab. Vermeiden Sie rechtliche und tatsächliche Probleme und stellen Sie die richtigen Weichen von Beginn an. Wir unterstützen Sie kompetent, sprechen Sie uns an!