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Bildrechte im Social Media

Social Media Recht

Bildrechte im Social Media

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Urheberrechte an Fotos stehen zunächst allein dem Fotografen zu
  • Eine Übernahme von fremden Fotos kann zu einer kostspieligen Abmahnung führen
  • Auf eine Abmahnung muss immer reagiert werden
  • Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vorgelegte Unterlassungserklärung
  • Achten Sie bei Stockfotos auf die Lizenzbestimmungen

Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Das Recht am eigenen Bild gilt auch in den sozialen Netzwerken. Es ist sehr einfach und geht schnell, den eigenen Beitrag mit einem fremden Foto aufzuwerten.

Hier drohen Gefahren, denn für die Verwendung fremder Fotos bedarf es immer einer Lizenz des Rechteinhabers. Genauso braucht man immer die Einwilligung der abgebildeten Personen, wenn man ein Bild von Ihnen veröffentlicht.

Erlangen Sie Kenntnis davon, dass ein Foto von Ihnen ohne Ihre Zustimmung verbreitet wurde, sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz gegen den Verbreiter und ggf. den Portalbetreiber.

Abmahnung wegen der Benutzung von fremden Fotos

Der Diebstahl von Fotos und die unberechtigte Verwendung sind gerade im Zeitalter des Internets und der Copy & Paste Mentalität der Nutzer ein existentielles Problem für den Fotografen und Rechteinhaber an den Bildern. Wer sich Fotos klaut, muss keine in Auftrag geben.

Die Urheberrechte an den Fotos stehen zunächst allein dem Fotografen zu. Nur diesem steht das alleinige Verwertungsrecht an den Bildern zu. Nur dieser kann Lizenzen vergeben und den Umfang der Rechteeinräumung bestimmen.

Zudem steht dem Urheber gemäß § 13 UrhG das Recht zur Urhebernennung zu. Auch dieses Recht wird häufig verletzt, was ebenso ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung und begrenzen Sie den Schaden! Auf keinen Fall sollte Sie eigene Erklärungen abgeben oder die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben. Diese geht meist viel zu weit und es drohen irreparable Schäden.

Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Jetzt heißt es Ruhe bewahren und richtig reagieren!

  1. Lassen Sie die Abmahnung sofort überprüfen

Es wird in der Regel eine sehr kurze Frist gesetzt. Die Fristen sind zulässig und Sie sollten jetzt keine Zeit verlieren. Lasen Sie die Abmahnung sofort überprüfen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung geht in der Regel viel zu weit und es können irreparable Schäden entstehen!

  1. Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot

Kostenlose Prüfung der Abmahnung

Kostenlose Ersteinschätzung vom Experten für Bild-Recht

Nach kostenloser Ersteinschätzung bieten wir Ihnen eine Pauschale an, die sich in der Regel zwischen 300- und 500 EUR inkl. MwSt. bewegt. Das Paket beinhaltet sämtliche Korrespondenz mit den Anwälten sowie ggf. die Erstellung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Sie entscheiden nach dem kostenlosen Erstgespräch frei, ob Sie uns beauftragen.

Was können wir für Sie tun?