Links überspringen

Abmahnrisiko im Social Media

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Social- Media Auftritt benötigt ein ordnungsgemäßes Impressum
  • Der Social- Media auftritt benötigt eine Datenschutzerklärung
  • Bei Nutzung fremder Fotos droht eine Abmahnung
  • Beim Einsatz von Tracking und Analysetools sind die Vorschriften der DSGVO zu beachten

Social Media gehört die Gegenwart und die Zukunft. Kein Unternehmen kann es sich leisten hier nicht präsent zu sein. Allerdings lauern hier für Unternehmen viele rechtliche Fallstricke, die unbedingt zu beachten sind. Oft werden die rechtlichen Implikationen des Social Media-Marketings zuweilen grob fahrlässig verkannt. Das kann am Ende sehr teuer werden.

Insbesondere die Pflicht zur Vorhaltung eines Impressums, von Datenschutzerklärungen und die Beachtung der rechtskonformen Erteilung von Pflichtinformationen bedarf zwingend sorgfältiger Prüfung.

Auch die Facebook-Unternehmensseite bedarf eines Impressums. Aber wo ist das zu platzieren. Sind hier die vom BGH für Webseiten entwickelten Grundsätze für Webseiten anwendbar, wonach es ausreicht, wenn das Impressum durch 2-Klicks einfach und schnell erreichbar ist oder bedarf es anderer Anforderungen. Das LG Aschaffenburg hat beispielsweise entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn sich das Impressum bei Facebook hinter der Rubrik Info befindet.

Abmahnungen bei Facebook und Xing wegen eines fehlerhaften Impressums sind längst keine Seltenheit.

  • Wo ist das Impressum wie darzustellen, wann ist eine Verlinkung auf die Webseite zulässig und wie muss dieser Link muss wiederum gekennzeichnet sein.
  • Wann benötigt der Blog eine eigene Datenschutzerklärung, wo muss diese platziert sein und welche Angaben muss diese enthalten.
  • Wie erfolgt der sichere Einsatz von Cookies und die rechtssichere Nutzung von Google Analytics und sonstigen Tracking und Analysetools.

Urheberrechtliche Aspekte bei der Nutzung von Fotos, Einbindung von Videos und Dateien stellen selbst Experten vor Probleme.

Was können wir für Sie tun?

Der Gesetzgeber kommt hier in der Regel nicht schnell genug hinterher, so dass die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und deren Bewertung unerlässlich für die rechtssichere Planung und Umsetzung von Social-Media-Aktivitäten ist. Aufgrund unserer Kompetenz ebnen wir Ihnen hier einen sicheren Weg, sprechen Sie uns an!