Links überspringen

Negative Bewertung löschen lassen

Schützen Sie Ihren guten Ruf!

Häufig werden falsche und rechtswidrige Bewertungen bei Google, Kununu, Jameda, Amazon, Facebook oder auf anderen Bewertungsplattformen hinterlassen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier lässt diese Einträge löschen.

Schützen Sie Ihren Ruf und gehen Sie gegen die negativen Einträge vor!

Festpreis: ab 199,- EUR inkl. MwSt.

Jetzt unverbindlich anfragen

Vorteile

  • Kostenlose Vorprüfung
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Hohe Erfolgschancen bei Vertretung durch Spezialisten
  • Rückmeldung ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via Mail, WhatsApp oder Telefon

“Es dauert ein Leben lang, sich einen guten Ruf zu verdienen, aber nur fünf Minuten, ihn zu zerstören”

Warren Buffett

Negative Bewertungen bei Google, Kununu, Jameda, Amazon, Facebook oder auf anderen Bewertungsplattformen sind für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler rufschädigend und können schnell existenzbedrohend werden. Kunden, Bewerber und Patienten werden abgeschreckt und es drohen hohe wirtschaftliche Verluste.

Bewertungen und Meinungsäußerungen im Internet die gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen sind rechtswidrig und zu entfernen. Dies betrifft Schmähkritik und unwahre Tatsachenbehauptungen.

Auch Unternehmen können sich auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen und genießen einen Schutz des Unternehmerpersönlichkeitsrechts.

Nutzen Sie unser unverbindliches Paket zum transparenten Festpreis!

Bewertung bei Kununu löschen

Häufig hinterlassen -angebliche- Bewerber und Mitarbeiter falsche und rechtswidrige Bewertungen bei Kununu.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier lässt diese Einträge bei Kununu löschen.

Schützen Sie Ihren Ruf und gehen Sie gegen die negativen Einträge bei Kununu vor!

Festpreis: 199,32 EUR inkl. MwSt.

Fakten

  • Kostenlose Vorprüfung
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Hohe Erfolgschancen bei Vertretung durch Spezialisten
  • Rückmeldung ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via Mail, WhatsApp oder Telefon

Bewertung bei Google löschen

Häufig hinterlassen -angebliche- Kunden falsche und rechtswidrige Bewertungen bei Google.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier lässt diese Einträge bei Google löschen.

Schützen Sie Ihren Ruf und gehen Sie gegen die negativen Einträge bei Google vor!

Festpreis: 199,32 EUR inkl. MwSt.

Fakten

  • Kostenlose Vorprüfung
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Hohe Erfolgschancen bei Vertretung durch Spezialisten
  • Rückmeldung ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via Mail, WhatsApp oder Telefon

Bewertung bei Jameda löschen

Häufig hinterlassen -angebliche- Patienten falsche und rechtswidrige Bewertungen bei Jameda. Dies ist im höchsten Maße rufschädigend für Ärzte und führt zu massiven Beeinträchtigungen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier lässt diese Einträge bei Jameda löschen.

Schützen Sie Ihren Ruf und gehen Sie gegen die negativen Einträge bei Jameda vor!

Festpreis: 199,32 EUR inkl. MwSt.

Fakten

  • Kostenlose Vorprüfung
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Hohe Erfolgschancen bei Vertretung durch Spezialisten
  • Rückmeldung ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via Mail, WhatsApp oder Telefon

Bewertung im Internet löschen

Häufig werden falsche und rechtswidrige Bewertungen im Internet verfasst. Dies ist im höchsten Maße geschäftsschädigend und führt zu massiven Beeinträchtigungen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier lässt diese Einträge im Internet löschen.

Schützen Sie Ihren Ruf und gehen Sie mit einem Profi gegen die negativen Einträge im Internet vor!

Festpreis: 199,32 EUR inkl. MwSt.

Fakten

  • Kostenlose Vorprüfung
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Hohe Erfolgschancen bei Vertretung durch Spezialisten
  • Rückmeldung ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via Mail, WhatsApp oder Telefon

Im Festpreis enthalten

Prüfung Ihrer Bewertung ohne Vor-Ort Termin

Sie übersenden uns den Link zu der Bewertung per E-Mail, WhatsApp oder Telefax. Innerhalb von 12h melden wir uns mit der Beurteilung der Erfolgssausichten zurück und es kann ggf. sofort gegen den Eintrag vorgegangen werden.

Löschungsaufforderung

Wir schreiben Google oder das Bewertungsportal an und fordern zur Löschung des Eintrags auf. Gemäß den Vorgaben des notice-and-take-down-Verfahrens werden wir dabei den Sachverhalt und dessen rechtliche Bewertung so präzise darstellen, dass der Rechtsverstoß unschwer erkennbar ist. Nur dann ist der Portalbetreiber verpflichtet tätig zu werden.

Kostenlose Prüfung der Erfolgsaussichten

Wir prüfen die Bewertung und teilen Ihnen mit, ob ein Vorgehen gegen den Eintrag erfolgsversprechend ist. Wir gehen nur dann gegen die Bewertung vor, wenn gute Aussichten auf Löschung bestehen. Sie entscheiden erst nach Mitteilung der Erfolgsaussichten, ob sie uns zum Festpreis mit der Löschung der Bewertung beauftragen wollen.

Überwachung der Löschung

Wir überwachen das Verhalten des Portals und werden den Druck erhöhen, wenn keine kurzfristige Löschung des Eintrags erfolgen sollte.

Kostenlose Beratung zu weiteren Schritten

Sollte die Bewertung wider Erwarten nicht gelöscht werden, besteht die Möglichkeit gegen Google oder die jeweilige Bewertungsplattform Löschungsansprüche gerichtlich geltend zu machen. Dies kann vor deutschen Gerichten, auch im Rahmen des einstweiligen (schnellen) Rechtsschutzes erreicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit eine Strafanzeige zu stellen und so die Daten des Verfassers in Erfahrung zu bringen, um gegen diesen persönlich vorzugehen.

Wir beraten Sie kostenlose zu den Optionen und zeigen das bestmögliche Vorgehen an.

Wie funktioniert es?

1. Schritt

Sie übersenden uns unverbindlich den Link zu der Bewertung per E-Mail WhatsApp oder Telefax

2. Schritt

Kostenlose Überprüfung der Erfolgsaussichten innerhalb von 12 Stunden
Wir übernehmen nur Fälle, mit Aussicht auf Erfolg

3. Schritt

Sie entscheiden, ob Sie die Löschung zum Festpreis beauftragen möchten

4. Schritt

Wir bringen die Löschungsaufforderung auf den Weg und kümmern uns um den Rest

Vorteile

  • +15 Jahre Erfahrung im Reputationsschutz
  • +500 Bewertungen gelöscht
  • Übernahme nur bei Erfolgsaussicht
  • 100% Kostentransparenz durch Festpreis
  • Höhere Erfolgschancen durch anwaltliche Vertretung durch Spezialisten
  • Antwort ohne Termin vor Ort idR innerhalb von 12h via E-Mail, WhatsApp oder Telefon

Häufige Fragen zur Löschung von Bewertungen

Google oder der Portalbetreiber wird von uns mit anwaltlichem Schreiben unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Löschung aufgefordert (Notice-and-take-down-Verfahren).

Ja, Bewertungen sind von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG geschützt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits in den Jahren 2009 im Zusammenhang mit Lehrerbewertungen („Spickmich“-Urteil VI ZR 196/08)  und 2014 im Zusammenhang mit Ärztebewertungen (Jameda-BGH-VI ZR 358/13) entschieden, dass sich Ärzte, Unternehmen oder Selbstständige auf öffentlichen Bewertungsportalen bewerten lassen müssen, solange diese nicht gegen das Persönlichkeitsrecht/Unternehmerpersönlichkeitsrecht verstoßen.

Oft werden, insbesondere von Wettbewerbern gezielt negative Bewertungen verbreitet. Das ist nicht hinzunehmen. Es gibt kein berechtigtes Interesse an der Aufrechterhaltung einer Bewertung durch einen falschen Kunden, Patienten, Bewerber oder Mitarbeiter. Wir fordern das Portal auf, einen Nachweis beim Kunden einzuholen. In der Regel werden die Einträge binnen kürzester Zeit deaktiviert und bleiben bei ausbleibenden Nachweisen dauerhaft gelöscht.

Bewertungen sind dann unzulässig, wenn sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten. Unwahr ist eine Tatsachenbehauptung, die nicht der objektiven Wahrheit entspricht, Ist das der Fall ist die Behauptung rechtswidrig und zu entfernen.

Die Grenzen der freien Meinungsäußerung sind dann erreicht, wenn es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern die Meinungsäußerung eine reine Schmähkritik darstellt. Das ist dann der Fall, wenn die Meinungsäußerung, lediglich der Herabwürdigung einer Person oder eines Unternehmens dient.

Der Portalbetreiber muss tätig werden, wenn er durch unser Anschreiben Kenntnis von der Rechtswidrigkeit eines Eintrags erlangt. Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, dass sich die Rechtswidrigkeit aus unserer Darstellung ergibt.

Ist der Eintrag offenkundig rechtswidrig, ist der Eintrag zu entfernen. Bestehen Zweifel, muss der Portalbetreiber ein Prüfverfahren einleiten und eine Stellungnahme des Verfassers einholen. Bleibt diese aus, gilt die Rechtswidrigkeit als zugestanden und das Portal ist zur Löschung verpflichtet. Andernfalls haftet das Portal selbst wegen einer Pflichtverletzung.

Das Vorgehen gegen das Portal ist grundsätzlich sinnvoller.  Der Verfasser ist in der Regel nicht bekannt. Der Betreiber des betreffenden Internetportals ist nicht zur Auskunftserteilung über die Anmeldedaten der Nutzer verpflichtet ist.

Es besteht die Möglichkeit Strafanzeige zu stellen und über den Weg der Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft gem. § 406 e I StPO die Daten des Verfassers erlangen.

Dieser Weg ist aber müheselig und sollte nur in Ausnahmefällen beschritten werden.

Aus anwaltlicher Sicht ist davon abzuraten. Der Portalbetreiber muss nur tätig werden, wenn der Hinweis tatsächlich so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann. Hierfür bedarf es zwingend rechtlicher Kenntnisse und der Erfahrung im Bereich des Reputationsschutzes.

Zudem werden die Beanstandungsschreiben in der Regel an die Verfasser weitegeleitet wobei, unserer Erfahrung nach einem anwaltlichen Schreiben deutlich mehr Druck auf den Verfasser erzeugt.

Bereits seit über 10 Jahren beschäftigen wir uns mit negativen Einträgen im Internet und stehen daher im direkten Kontakt zu allen relevanten Rechtsabteilungen der Bewertungsportale. Aufgrund der umfassenden Erfahrungen im Bereich des Reputationsschutzes können wir nach einer kostenlosen Erstberatung schnell einschätzen, ob eine Erfolgsaussicht besteht.  So ist es uns möglich die Situation professionell abzuschätzen und bei begründeter Erfolgsaussicht einen transparenten und günstigen Festpreis anzubieten, ohne dass später Zusatzkosten entstehen.

Grundsätzlich stellt eine 1-Sterne- Bewertung eine Meinungsäußerung dar. Allerdings beinhaltet diese Bewertung in jedem Fall die Aussage, dass ein Kundenkontakt, Patientenkontakt oder Bewerberkontakt bzw. Mitarbeiterkontakt bestanden hat.

Bestehen Zweifel daran, ob ein Kontaktverhältnis bestanden hat, kann gegen den Eintrag vorgegangen werden. Denn Google, Jameda, Kununu bzw. den jeweiligen Portalbetreiber trifft die Beweislast dafür, dass tatsächlich ein Kontaktverhältnis bestanden hat.

Der Internetdienstleister bzw. Plattformbetreiber muss ein Prüfverfahren einleiten und die Bewertung löschen, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.