Arbeitsvertrag für Arbeitgeber
Das Wichtigste in Kürze
- Die zulässige Höchstarbeitszeit beträgt 48h/Woche
- Für die Dauer von 2 Jahren ist eine Befristung ohne Sachgrund möglich
- Die Probezeit darf maximal 6 Monate betragen, es gibt aber die Möglichkeit diese faktisch zu verlängern (Kündigung mit verlängerter Auslauffrist)
- Bis zu 20% der Überstunden können bei vertraglicher Regelung unbezahlt verlangt werden
Der Arbeitsvertrag bestimmt die Regeln – Es gibt viel zu regeln.
Der Arbeitsvertrag bestimmt das Arbeitsverhältnis der Beteiligten und wird ergänzt durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sind die Interessen zumindest im Grunde noch gleichlaufend. Konfliktherde sollten hier bereits im Vorfeld antizipiert werden und durch eine sachgerechte Gestaltung des Arbeitsvertrags die wesentlichen Weichen der Beschäftigung präzise geklärt werden.
Eine saubere Gestaltung der Arbeitsverträge zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erspart allen Beteiligten vermeidbaren Ärger.
Zudem sollte im Betrieb auf eine Gleichartigkeit der Verträge in Ihren Grundzügen geachtet werden. Das ermöglicht eine optimale Handhabung durch die Personalabteilung. Die Besonderheiten können dann individuell gezielter entwickelt werden.
Das sollte freilich nicht dazu führen, dass durch die Verwendung von Formularen oder Musterverträgen die individuellen Erfordernisse des Betriebs und des einzelnen Arbeitsverhältnisses ausgeblendet werden.
Eine große Rolle spielt auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das auch für den Arbeitsvertrag gilt, was bedeutet, dass die Klauseln des Arbeitsvertrags im vollen Umfang inhaltlich durch die Arbeitsgerichte überprüft werden können.
Das muss bei der Erstellung des Arbeitsvertrags im Auge behalten werden.
Wir prüfen Ihre Arbeitsverträge rechtzeitig auf Fallstricke
Befristungen, Probezeit, Versetzungsklauseln, Arbeitszeit und Überstunden. Zahlreiche neuralgische Stellen des Arbeitsverhältnisses sind zwingend zu prüfen und zu gestalten.
Vergütungsregelungen, variable Gehaltsbestandteile, Rahmenvereinbarungen über Bonuszahlungen sind gleichermaßen zu berücksichtigen wie die Frage der Zulässigkeit einer Nebentätigkeit, vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.
Auch die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten von Beginn an klar und transparent geregelt sein. Das Recht zur Freistellung bei Kündigung, Rückgabe von Firmeneigentum und Herausgabe von Dienstwagen gehören zu den klassischen Streitthemen.