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Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die zulässige Höchstarbeitszeit beträgt 48h
  • Für die Dauer von 2 Jahren ist eine Befristung ohne Sachgrund möglich
  • Die Probezeit darf maximal 6 Monat betragen
  • Für die Anordnung von Überstunden bedarf es einer Regelung

Der Arbeitsvertrag bestimmt die Regeln – Es gibt viel zu regeln

Der Arbeitsvertrag bestimmt das Arbeitsverhältnis der Beteiligten und wird ergänzt durch Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses sind die Interessen zumindest im Grunde noch gleichlaufend. Konfliktherde sollten hier bereits im Vorfeld antizipiert werden und durch eine sachgerechte Gestaltung des Arbeitsvertrags die wesentlichen Weichen der Beschäftigung präzise geklärt werden.

Eine saubere Gestaltung der Arbeitsverträge zu Beginn des Arbeitsverhältnisses erspart allen Beteiligten vermeidbaren Ärger.

Zudem sollte im Betrieb auf eine Gleichartigkeit der Verträge in Ihren Grundzügen geachtet werden. Das ermöglicht eine optimale Handhabung durch die Personalabteilung. Die Besonderheiten können dann individuell gezielter entwickelt werden.

Das sollte freilich nicht dazu führen, dass durch die Verwendung von Formularen oder Musterverträgen

die individuellen Erfordernisse des Betriebs und des einzelnen Arbeitsverhältnisses ausgeblendet werden.

Eine große Rolle spielt auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das auch für den Arbeitsvertrag gilt, was bedeutet, dass die Klauseln des Arbeitsvertrags im vollen Umfang inhaltlich durch die Arbeitsgerichte überprüft werden können.

Das muss bei der Erstellung des Arbeitsvertrags im Auge behalten werden.

Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag rechtzeitig auf Fallstricke

Befristungen, Probezeit, Versetzungsklauseln, Arbeitszeit und Überstunden. Zahlreiche neuralgische Stellen des Arbeitsverhältnisses sind zwingend zu prüfen und zu gestalten.

Vergütungsregelungen, variable Gehaltsbestandteile, Rahmenvereinbarungen über Bonuszahlungen sind gleichermaßen zu berücksichtigen wie die Frage der Zulässigkeit einer Nebentätigkeit, vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote.

Auch die Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollten von Beginn an klar und transparent geregelt sein. Das Recht zur Freistellung bei Kündigung, Rückgabe von Firmeneigentum und Herausgabe von Dienstwagen gehören zu den klassischen Streitthemen.

Was können wir für Sie tun?

Sichern Sie sich von Anfang an ab und stellen das Arbeitsverhältnis und die betrieblichen Abläufe auf ein starkes Fundament. Sprechen Sie uns an!