Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Top Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Greier im Arbeitsrecht für Arbeitgeber
- Beratung bei Vorbereitung einer Kündigung
- Vertretungen in Kündigungsschutzverfahren
- Abfindungsverhandlungen
- Erstellung von Abmahnungen
- Verhandlung und Erstellung von Aufhebungsverträgen
- Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
Einstellungen und Kündigungen gehören zum Alltag jedes Unternehmens.
Der Arbeitsvertrag bestimmt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und sollte so präzise wie möglich ausgestaltet sein, um Streitigkeiten während des Arbeitsverhältnisses von Beginn an zu verhindern.
Bei unbedarften Kündigungen können, insbesondere bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes auf Ihren Betrieb (regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter) hohe Kosten auf sie zukommen. Eine Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein und ist nur zulässig, wenn betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss das Verhalten in aller Regel vorher abgemahnt werden, da eine ordentliche Kündigung andernfalls unwirksam ist. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur zulässig, wenn ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, was erhebliche Pflichtverletzungen voraussetzt.
Ist die Kündigung schlecht vorbereitet, drohen für den Arbeitgeber hohe Kosten.