Amazon-Recht
Das Wichtigste in Kürze
- Händler können für Rechtsverletzungen durch Amazon haften
- Händler haftet für Fehler in dem Produktangebot auch dann, wenn er sie selbst nicht angelegt hat, so genanntes „Anhängen“ bei Amazon
- AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung müssen beim Amazon Marketplace rechtskonform eingebunden werden
- Amazon-Rechtstexte und Amazon Pflichtangaben sollten geprüft werden, um eine Abmahnung zu vermeiden
Der Amazon Marketplace ist ein lukrativer Markt für Anbieter aller Art von Waren. Aber Achtung! Amazon macht es den Händlern zum Teil sehr schwer bis nahezu unmöglich die Ware auf der Verkaufsplattform rechtskonform anzubieten.
- Wann ist das „Anhängen“ an fremde Artikelbeschreibungen/ oder Produktbilder erlaubt und wann nicht.
- Wie verhält es sich mit der nachträglichen Änderung der Artikelbeschreibung
- Wann liegt eine Irreführung durch die Verwendung eines falschen Produktfotos vor, welches man selber gar nicht ausgewählt hat.
- Inwieweit sind die AGB von Amazon hinsichtlich der Einräumung von Bildrechten wirksam? Haben Dritten, die gleichartige Produkte bei Amazon anbieten einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch?
- Wie sind die Preisangaben auf Amazon rechtsicher darstellbar?
- Haftet ein Marketplace-Händler für die von Amazon begangenen Markenrechtsverletzungen.
Die Rechtsprechung kennt kein Erbarmen und bejaht immer häufiger eine Haftung der Händler für Rechtsverletzungen von Amazon. Nach einer Entscheidung des LG Berlin, Urt. v. 10.02.2015 – Az.: 15 O 22/14 in einem Fall, bei dem sich ein Amazon-Händler an ein von Amazon vorformuliertes Verkaufsangebot angehängt hatte und die Beschreibung die Markenrechte eines Dritten verletzte, stellte das Gericht fest, dass der Händler auch für die von Amazon begangenen Rechtsverstöße haftet.
Es liege zu mindestens eine Störerhaftung vor, weil der Beklagte sich an das Amazon-Angebot angehängt habe.