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Abmahnung im Markenrecht und Durchsetzung Ihrer Markenrechte

Markenrecht

Abmahnung im Markenrecht und Durchsetzung Ihrer Markenrechte

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer eingetragenen Marke haben Sie ein Verbietungsrecht gegenüber Dritten
  • Meist können außergerichtliche und schnelle Lösungen erreicht werden
  • Aufgrund der hohen Streitwerte sind Gerichtsverfahren im Markenrecht schnell sehr kostspielig
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Greier unterstützt Sie bei der Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen

Durchsetzung eigener Markenrechte

Ihr eingetragenes Markenrecht gibt Ihnen das Recht gegen eine identische oder ähnliche Verwendung der geschützten Bezeichnung vorzugehen,

Ihnen stehen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Damit Ihre Marke nicht verwässert empfiehlt es sich den Markt zu überwachen und konsequent gegen Markenrechtsverletzungen bereits im Anfangsstadium vorzugehen.

Bei fehlender Kenntnis fortlaufender Verletzungen Ihrer Marke drohen empfindliche Schäden.

Wir unterstützen Sie beim Monitoring Ihrer Markenrechte und Ihres Schutzrechtsportfolios und machen Ihre Ansprüche für Sie geltend.

Im Einzelfall lassen sich Rechtsverletzungen schon durch einen Anruf abstellen, in anderen Fällen bedarf es Abmahnungen, der Einleitung von Widerspruchsverfahren vor dem DPMA, einstweiligen Verfügungsverfahren oder Unterlassungs- und Schadensersatzklagen.

Wir finden für Sie den richtigen Weg, sprechen Sie uns an!

Abwehr von Abmahnungen

Abmahnungen im Markenrecht sind aufgrund des hohen Streitwerts sehr teuer. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.

Was ist nach Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung zu tun?

  1. Lassen Sie die Abmahnung sofort von einem Experten für Markenrecht überprüfen

Es wird in der Regel eine sehr kurze Frist gesetzt. Die Fristen sind zulässig und Sie sollten jetzt keine Zeit verlieren. Lasen Sie die Abmahnung sofort überprüfen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung

Die beigefügte Unterlassungserklärung geht in der Regel viel zu weit und es können irreparable Schäden entstehen!

  1. Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot von uns ein!

Sollte der Inhaber einer älteren Marke, mit dem Ihre Marke angeblich kollidiert, Widerspruch vor dem DPMA erheben mit dem Ziel die Marke zu löschen, vertreten wir Sie im gesamten Widerspruchsverfahren. Gleiches gilt für den Fall von Abmahnungen einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen. Sprechen Sie uns an.

Was können wir für Sie tun?

Sollte der Inhaber einer älteren Marke, mit dem Ihre Marke angeblich kollidiert, Widerspruch vor dem DPMA erheben mit dem Ziel die Marke zu löschen, vertreten wir Sie im gesamten Widerspruchsverfahren. Gleiches gilt für den Fall von Abmahnungen einstweiligen Verfügungen und Klagen wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen. Sprechen Sie uns an.