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Markenrecherche, Markenanmeldung und Markenschutz

Markenrecht

Markenrecherche, Markenanmeldung und Markenschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor Anmeldung einer Marke muss eine Markenrecherche durchgeführt werden
  • Die Verwechslungsgefahr bestimmt sich auch nach der Art der Waren und Dienstleistungen
  • Aufgrund der hohen Streitwerte sind Streitigkeiten im Markenrecht sehr teuer
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Greier bietet eine Markenanmeldung zum Festpreis an

Unser Angebot zum Festpreis in Höhe von 595 EUR inkl. MwSt.  beinhaltet folgende Leistungen

  • Überprüfung der Schutzfähigkeit

Wir prüfen ob Ihre Marke schutz- und eintragungsfähig ist.

  • Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche

Wir führen ohne Aufpreis eine Recherche durch

Wir prüfen, ob eine identische oder ähnliche Marke bereits registriert ist

  • Auswahl der Klassen

Wir wählen die für Sie passenden Schutzbereiche aus

  • Erstellung des Warens und Dienstleistungsverzeichnis

Wir erstellen auf Sie passendes, individuelles Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

  • Anmeldung der Marke beim Markenamt

Wir reichen die Anmeldung beim Markenamt ein

Sprechen Sie uns unverbindlich an und vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch!
Wir melden uns innerhalb von 24 h bei Ihnen

Nationale Marke, EU- Marke oder internationale Marke

Anfangs stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein nationaler Markenschutz ausreicht, eine Gemeinschaftsmarke oder auch zusätzlich eine IR Marke für einzelne Staaten sinnvoll ist. Für den Schutzumfang gilt das Territorialprinzip, d.h. der Markenschutz erstreckt sich nur auf das jeweilige Gebiet, für das er angemeldet wurde.

Anhand Ihrer Zielsetzung beraten wir Sie für welchen räumlichen Bereich in Ihrem Fall Schutz beantragt werden sollte. Es ist keineswegs so, dass ein weiterer Schutzbereich z.B. über eine Gemeinschaftsmarke auch ein „Mehr“ an Schutz bedeutet. Im Gegenteil wird man so auch angreifbarer.

Für welche Bereiche/Klassen soll Schutz beansprucht werden?

Die Bestimmung des räumlichen Bereichs hängt genau wie die Wahl der Klassen von dem jetzt und vielleicht künftig beabsichtigten Einsatzgebiet ab, wobei, sollte aber nicht unnötig ausgedehnt werden.

In den Anmeldegebühren des DPMA sind drei Klassen „enthalten“.

Man sollte indes nicht in jedem Fall alle drei Klassen ausschöpfen.  Hier wird das Risiko oft verkannt und der nicht rechtskundige Anmelder meint, dass ein „Mehr“ an Anmeldung auch ein „Mehr“ an Schutz und Rechte bringt.

Je breiter der Markeninhaber sich aufstellt, umso weiter wird zwar der Schutzumfang, aber umso größer auch die Angriffsfläche und die Gefahr, dass die Marke mit prioritätsälteren Marken kollidiert.

Anhand ihres individuellen Schutzbedürfnisses bewerten wir in wie vielen und welchen Klassen Ihre Marke sinnvollerweise angemeldet werden soll. Zudem erstellen wir für Sie das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.

Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche

Um Verwechslungen mit bestehenden Marken und Unternehmenskennzeichen auszuschließen, übernehmen wir für Sie vor Anmeldung Ihrer Marke eine Markenrecherche. Insbesondere bevor Investitionen getätigt werden, sollte unbedingt geprüft werden, wie hoch die Gefahr ist mit bestehenden Rechten Dritter zu kollidieren, um ggf. rechtzeitig gegensteuern zu können.

Verwechslungsgefahr mit bestehenden Marken/Zeichen

Für die Verwechslungsgefahr kommt es auf eine Gegenüberstellung der Marken nach Schriftbild, Klang und Bedeutung an.

Auch die Kennzeichnungskraft einer zunächst nur kennzeichnungsschwachen Marke lässt sich häufig verbessern. Wir unterstützen Sie, Ihre Marke so zu optimieren und den Anmeldeprozess so zu gestalten, dass die rechtsbeständige Eintragung gesichert werden kann und auch die Weichen für eine erfolgreiche Verwertung gestellt sind.

Was können wir für Sie tun?

Sie haben eine arbeitsrechtliche Abmahnung erhalten, wir prüfen für Sie, welches Vorgehen empfehlenswert ist. Wir prüfen Ihre Abmahnung und besprechen mit Ihnen, ob der behauptete Verstoß eine Abmahnung rechtfertigt. Dazu analysieren wir Ihr Risiko und entscheiden anschließend, welches Vorgehen in Ihrem Fall empfehlenswert ist. Sofern es angezeigt ist, verfassen wir für Sie eine Gegendarstellung.