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Marke versus Domain

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Markenrecht gilt der Grundsatz der Priorität
  • Erst mit Benutzung der Domain entsteht ein eigenes Recht
  • Aufgrund der hohen Streitwerte sind Streitigkeiten im Markenrecht sehr teuer

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Es kommt nicht selten vor, dass –gewollt oder ungewollt -eine registrierte oder genutzte Domain mit einem bestehenden Unternehmenskennzeichen oder einer eingetragenen Marke identisch bzw. zum Verwechseln ähnlich ist.

Es stellt sich die Frage, wie ist eine solche Kollision rechtlich zu bewerten ist.

Ist die Marke älter als die Domain geht ein etwaiger Konflikt eindeutig zu Gunsten der prioritätsälteren Marken aus.

Was geschieht hingegen, wenn Sie Ihre Domain bereits seit längerem registriert haben und/oder nutzen und ein Dritter nun später eine Marke anmeldet, Ihre Domain also auf jüngere Marke trifft.

Fraglich ist, ob sich die Marke als eingetragenes Schutzrecht, obwohl diese jünger ist gegen die Domain durchsetzt.

Hierbei muss man sich klar machen, dass Unternehmenskennzeichen gemäß § 5 MarkenG nur durch tatsächliche Handlungen entstehen. Sie unterscheiden sich damit insbesondere vom Registerrecht der eingetragenen Marken gem. § 4 Abs. 1 MarkenG.

Im Grunde gilt zwar der Grundsatz, dass ein Kennzeichenrecht gegenüber einer Domain obsiegt, das ist jedoch bei einer Kollision dann zu Gunsten der Domain zu bewerten, wenn diese selbst ein so genanntes Unternehmenskennzeichen nach Art. 5 Abs. 2 MarkenG darstellt.

Hierfür genügt der Nachweis der geschäftsmäßigen Benutzung.

Stehen sich also dann zwei kennzeichenrechtlich geschützte Begriffe gegenüber, kann sich „der Inhaber der Domain gegenüber dem Inhaber der später eingetragenen Marke erfolgreich auf Priorität berufen“.

Sofern die Domain keine originäre Kennzeichnungskraft besitzt, können Ansprüche nur kraft Verkehrsgeltung entstehen.

Wurde die ältere Domain nur registriert, aber nie genutzt, kann mangels Benutzung der Domain grundsätzlich kein Markenschutz oder Schutz als geschäftliche Bezeichnung erwerben, bzw. nur unter gang engen Voraussetzungen

Was können wir für Sie tun?

Sofern also eine Nutzung nicht nachgewiesen werden kann oder zunächst nicht beabsichtigt ist, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, parallel eine Marke anzumelden.

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