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Domaincheck

Markenrecht

Domaincheck

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon durch die Registrierung einer Domain kann eine Rechtsverletzung vorliegen
  • Erst mit Benutzung der Domain entsteht ein eigenes Recht
  • Domaingrabbing kann rechtswidrig sein
  • Aufgrund der hohen Streitwerte sind Abmahnungen im Domainrecht sehr teuer

Achtung! Verletzt Ihre Domain die Rechte Dritter, kann es teuer werden!

Die Domain ist Ihr Tor zur Welt. Aber Achtung. Hier gibt es aber einiges zu beachten. Bestimmte Begriffe sollten von vorne herein ausgeschlossen werden. Die Verwendung von Marken Dritter, Unternehmenskennzeichen und Firmennamen ist unbedingt zu vermeiden.

Hier drohen empfindliche Konsequenzen. Abmahnungen, einstweilige Verfügungen und Klagen verursachen nicht selten Kosten im fünfstelligen Bereich.

Dies gilt auch für Kombinationen eigener Marken oder Namen mit geschützten Kennzeichen Dritter.

Unternehmenskennzeichenrecht entsteht erst mit Benutzung der Domain!

Durch Vertragsschluss mit der Registrierungsstelle erhält der Inhaber der Domain ein relativ wirkendes vertragliches Nutzungsrecht, aber noch kein Unternehmenskennzeichenrecht.

Ein Unternehmensrecht entsteht frühestens nach Aufnahme der der Benutzung des Domainnamens

Bereits Anmeldung einer Domain kann Rechte Dritter verletzen

Schon die Anmeldung und Registrierung einer Domain, spätestens aber mit Aufnahme der Benutzung können bestehende Kennzeichenrechte Dritter (Marken, Unternehmenskennzeichen, geografische Herkunftsangaben, Namen) verletzen, wenn eine so genannte Verwechslungsgefahr besteht.

Die Wahl einer anderen Top-Level-Domain (also z.B. „com“ statt „de“) schließt die Verwechslungsgefahr auch nicht zwingend aus.

Zeichenähnlichkeit wurde daher in einem Rechtsstreit zwischen der Firma „buecher.de AG“ und der Domain „buecherde.com“ bejaht.

Recht der Gleichamigen zu beachten

Bei so genannten Gleichnamigen derjenige, der ein Kennzeichenrecht erworben hat, vom anderen zur Vermeidung einer Verwechslungsgefahr verlangen, dass er bei Verwendung des Namens im Internet darauf Rücksicht nimmt. Zum Beispiel durch einen Zusatz unmittelbar bei der Domain oder aber auch durch einen angrenzenden Hinweis auf der Startseite.

Im privaten Bereich kommt es bei Gleichnamigkeit regelmäßig auf die Priorität an.

Domainhandel und Domaingrabbing kann unzulässig sein

Die Anmeldung kann, wenn sie darauf gerichtet ist, sich den Domainnamen abkaufen oder lizenzieren zu lassen (Domain-Grabbing), unter bestimmten Voraussetzungen den Tatbestand der gezielten Behinderung eines Mitbewerbers erfüllen.

Das ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Domaininhaber den Domainnamen ohne ernsthaften Benutzungswillen in der Absicht hat registrieren lassen, sich diesen von dem Inhaber eines entsprechenden Kennzeichen- oder Namensrechts abkaufen zu lassen.

Allerdings reicht für einen ernsthaften Benutzungswillen schon die Absicht aus, den Domainnamen an interessierte Dritte zu verkaufen oder zur Nutzung zu überlassen, so dass es auf eine eigene Nutzung nicht ankommt. Von einer gezielten Behinderung ist daher nicht schon dann auszugehen, wenn der Domaininhaber eine Vielzahl von Domainnamen auf sich registrieren lässt, um sie potentiellen Käufern oder Nutzern anzubieten und im Zeitpunkt der Anmeldung für ihn kein besonderes Interesse eines bestimmten Unternehmens erkennbar war, gerade einen dieser Geschäftsbezeichnung entsprechenden Domainnamen zu verwenden. Letzteres ist anzunehmen, wenn das dem Domainnamen entsprechende Unternehmenskennzeichen erst nach der Registrierung des Domainnamens in Gebrauch genommen wird und damit erst entsteht.

Der verletzte Kennzeicheninhaber kann Unterlassung der Domain-Verwendung und Beseitigung (durch Abgabe einer Löschungs- bzw Verzichtserklärung gegenüber DENIC) verlangen. Der Unterlassungsanspruch setzt nicht voraus, dass das Kennzeichen bereits markenrechtlichen Schutz genießt.

Die Übertragung der Domain kann nicht verlangt werden, weil dies über die geschuldete Unterlassung und Beseitigung hinausginge.

Was können wir für Sie tun?

Wir prüfen Ihre Domain auf Rechtssicherheit. Sprechen Sie uns an!