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Change Request Vereinbarungen

IT Recht

Change Request Vereinbarungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Change Request sind von der Geltendmachung von Mängeln abzugrenzen.
  • Bei Vereinbarungen über die Erstellung von Individualsoftware sollten Change Request Regelungen getroffen werden
  • Das Fehlen von Change Request Regelungen kann zu großen Schäden führen

Projekte über die Erstellung von Individualsoftware verlaufen selten wie geplant

Bei der Umsetzung von Softwareprojekten zur Herstellung so genannter Individualsoftware ist es in den seltensten Fällen so, dass die ursprünglich ggf. in einem Leistungs- und Pflichtenheft vereinbarte Entwicklung so statt durchgeführt wird, wie es dort vorgesehen war.- Aufgrund einer Vielzahl von möglichen Parametern, werden hier häufig Änderungen erforderlich.

Sei es, dass, die ursprünglich vom Unternehmer geäußerten Wünsche sich im Nachhinein als nicht umsetzbar herausstellen, sei es, dass sich während des IT-Projekts für das angestrebte Ziel sinnvollere oder kostengünstigere Lösungswege zeigen.

Der Besteller wird dann die Anpassung der bestellten Software an diese neuen Umstände verlangen.

Dies bezeichnet man als so genannte Change Request.

Change Request sind von der Geltendmachung von Mängeln abzugrenzen.

Diese Unterscheidung ist sehr bedeutsam, da der Hersteller zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist, hingegen ohne gesonderte Vereinbarung nicht zur Erfüllung von Change Requests

Die Mängelbeseitigung hat der Hersteller dann grundsätzlich auch kostenlos zu erbringen, während der Hersteller der Software für die Erfüllung von Change Requests eine zusätzliche Vergütung gemäß § 632 BGB verlangen kann.

Bei einem Change Request verlangt der Besteller mithin eine vertraglich nicht vorgesehen Leistung.

Im Einzelfall ist die Abgrenzung schwierig, insbesondere, wenn die Vereinbarungen im Vorfeld nicht hinreichend klar sind. Bei Vereinbarungen über die Erstellung von Individualsoftware, insbesondere bei umfangreicheren und langwierigen Softwareerstellungsverträgen empfiehlt es sich daher unbedingt, klare Vereinbarungen für den Fall des Auftretens von Change Requests zu treffen.

Was können wir für Sie tun?

Werden vorab Regelungen über ein transparentes Change Request Verfahren getroffen, bei dem insbesondere auch die Frage der Freigabe und Vergütung geregelt ist, lassen sich Streitigkeiten, die schlimmstenfalls den gesamten Prozess zum Stillstand bringen, bereits im Vorfeld vermeiden. Sprechen Sie uns an!