Non Disclosure Agreement (NDA) & Service Level Agreement (SLA)
Das Wichtigste in Kürze
- Betriebsgeheimnisse werden durch eine NDA geschützt
- Ohne Vertragsstrafe ist die Vertraulichkeitsvereinbarung ein stumpfes Schwert
- Streitigkeiten bezüglich der Qualität lassen sich durch ein Service Level Agreement (SLA) vermeiden
Schützen Sie Ihre Betriebsgeheimnisse mit einer NDA
Bei Softwareprojekten werden häufig bereits im Vorfeld der Zusammenarbeit sensible Informationen ausgetauscht. Insbesondere, da ein urheberrechtlicher Schutz der Software häufig schwer nachzuweisen ist und sonstige technische Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster bei Software nur ganz ausnahmsweise zu erlangen sind, empfiehlt es sich regelmäßig die Geheimhaltung der sensiblen Informationen sicher zu stellen.
Hierzu bietet sich der Abschluss einer so genannten Non-Disclosure-Agreement (NDA) an. Hierbei handelt es sich um eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. Vertraulichkeitsvereinbarung.
Dabei verpflichtet sich der IT-Dienstleister vom Auftraggeber erhaltene Informationen geheim zu halten.
Es ist unerlässlich, den zu schützenden Bereich und die vertraulichen Informationen präzise zu definieren, um einen Geheimnisverrat tatsächlich wirksam verhindern zu können.
Ohne Vertragsstrafe ist die Vertraulichkeitsvereinbarung ein stumpfes Schwert. Aller Erfahrung nach lässt sich eine angemessene Regelung finden, die einen Ausgleich zwischen den Interessen findet.
Streitigkeiten bezüglich der Qualität lassen sich durch ein Service Level Agreement (SLA) vermeiden
Im Rahmen von Softwarepflegeverträgen werden häufig so genannte Service-Level-Agreements (SLA’s) abgeschlossen. Service-Level-Agreements, legen fest, wie wiederkehrende Leistungen z.B. bei der Pflege eines Onlineshops zu erbringen sind und welche Folgen es hat, wenn die Qualitätsvorgaben nicht eingehalten werden.
Die Service-Level-Agreements müssen sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und können im Rahmen dieser bestimmte Rechtsfolgen ausgestalten.
- Formulieren Sie klare und messbare Pflichten
- Legen Sie angemessene Reaktions- und Prüffristen fest
- Regelungen über die Zeiträume der Leistungsbereitschaft schaffen Klarheit
Häufig wird eine so genannte Kernzeit vereinbart, in der Kundenanliegen schneller bearbeitet werden und Zeiten, z.B. am Wochenende in denen die Bearbeitungszeiten länger dauern. Häufig werden von den Dienstleistern dann auch unterschiedliche SLA (Standard/Premium etc.) angeboten.
- Nutzen Sie ein Ticketsystem und bestimmen Ansprechpartner
- Zudem müssen Regelungen zu etwaigen Vergütungskürzungen und (Sonder)-Kündigungsrechten aufgenommen werden.
Wichtig ist, dass ein möglichst transparentes Verfahren zur Qualitätsmessung der geschuldeten Leistungen aufgestellt wird und es auch ein Verfahren gibt, was die Anpassung eines SLA regelt.