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Einsatz von Testsiegeln und Testergebnissen

E-Commerce Recht

Einsatz von Testsiegeln und Testergebnissen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Testergebnis muss richtig wiedergegeben werden, sonst droht eine Abmahnung
  • Ein Testergebnis darf nicht beschönigt werden, sonst droht eine Abmahnung
  • Veraltete Testergebnisse können unzulässig sein
  • Bei Testergebnissen ist stets die Fundstelle anzugeben

Vorsicht beim Einsatz von Testsiegeln

Warentests und Testergebnisse genießen ein hohes Vertrauen der Verbraucher.

Wer gut bewertet ist, möchte das auch prominent bewerben.

Da hier gleichzeitig häufig irreführend mit veralteten oder falschen Testsiegeln geworben wird, sind

zum Schutz der Verbraucher und des fairen Wettbewerbs sind hier zahlreiche Vorschriften zu beachten.

Testergebnis muss richtig wiedergegeben werden

Wird mit Tests neutraler Dritter (zB der Stiftung Warentest) geworben, darf das Testergebnis nur so verwendet werden, wie es tatsächlich ausgefallen ist.

Unzulässig ist es, dem Testergebnis einen Sinn zu geben, den es so nicht hat.

Die mit einem Testergebnis beworbene Ware muss auch tatsächlich Gegenstand des Tests gewesen sein. Es ist ein grober Verstoß gegen das Wahrheitsgebot eine nicht getestete Ware als getestet anzupreisen.

Testergebnis darf nicht beschönigt werden

Vorsicht ist vor allem bei der Darstellung von Testergebnissen mit eigenen Worten zu formulieren. Die Beschönigung eines Testergebnisses kann schnell in eine Täuschung umschlagen.

So kann es zum Beispiel schon irreführend sein, mit dem Testergebnis „Sehr gut“ zu werben, wenn sich die Bewertung nur auf einen Teilbereich bezieht und der Eindruck vermittelt wird, es handele sich um eine Gesamtbewertung. Die Verwendung des Testprädikats „1. Platz, Bestes Möbelhaus“ ist irreführend, wenn lediglich die Service-Qualität getestet wurde (OLG Brandenburg WRP 12, 1123 Rn 23ff – Testsiegel).

Veraltete Testergebnisse können irreführend sein

Das Werben mit älteren Testergebnissen ist dann irreführend, wenn diese durch die technische oder wirtschaftliche Entwicklung nicht mehr aktuell sind, aber vom Verkehr als maßgebend eingeschätzt werden.

 

Das werbende Unternehmen hat bei der Werbung mit Testergebnissen also eine ganze Reihe von Vorgaben zu beachten und Hinweise zu erteilen.

Im Einzelnen sind vor allem folgende Punkte zu beachten:

  • Ist die Fundstelle der Testveröffentlichung ordnungsgemäß angegeben?
  • Wird das Testergebnis auch zutreffend wiedergeben.
  • Täuscht die Werbung über den Rang des beworbenen Produkts hinweg?
  • Bezieht sich das Testergebnis auch wirklich auf das beworbene Produkt?
  • Handelt es sich wirklich um einen unabhängigen Test?

Was können wir für Sie tun?

Damit die Werbung mit Testergebnissen nicht zum Bumerang wird, sollten Sie sich hier von Beginn an sicher aufstellen. Mit unserer Kompetenz unterstützen wir Sie gerne, sprechen Sie uns an!