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Kündigung und Kündigungsschutzklage

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach Erhalt einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen Klage eingereicht werden!
  • In 9 von 10 Fällen enden Kündigungsverfahren mit Zahlung einer Abfindung!
  • Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer stehen die Chancen auf eine Abfindung sehr gut!
  • Rechtsanwalt Greier vertritt seit 15 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber erfolgreich bei Kündigungsstreitigkeiten und kennt daher beide Seiten
  • Bei Erkrankung muss der Arbeitgeber sofort informiert werden

Achtung: 3-Wochen Frist!

Sie haben eine ordentliche Kündigung erhalten?

Jetzt ist Eile geboten. Sie haben lediglich drei Wochen Zeit gegen diese Kündigung vorzugehen. Mit Ablauf der drei Wochen ist die Kündigung abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen wirksam und zwar ganz egal, ob sie tatsächlich rechtlich begründet war. Das bedeutet, dass Sie dann ihren Arbeitsplatz unwiderbringbar verloren haben und auch keine Aussicht mehr auf eine Abfindungszahlung besteht.

Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?

Sofern der Arbeitgeber regelmäßig als 10 Arbeitnehmer beschäftigt und Sie die Wartezeit von 6 Monaten hinter sich gebracht habe findet auf Ihr Arbeitsverhältnis das Kündigungsschutzgesetz anwendbar und die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein, d.h. es müssen verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Gründe vorliegen.

Es bestehen sehr gute Chancen auf eine Abfindung

Soll ich mich gegen die Kündigung wehren?

In den Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis unter den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, was in Betrieben der Fall ist, die regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigen, ist es nahezu in allen Fällen empfehlenswert eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Auch außerhalb der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes kann im Einzelfall Kündigungsschutz bestehen. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, oft können noch während der Klagefrist die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Kündigung gestellt werden. Zudem ist es häufig notwendig, maßgebliche Punkte wie die Berechnung des Schwellenwertes vorab zu klären.

Tipp: simpleLEGAL.de > Abfindungsrechner bei Kündigung

Wie verhalte ich mich nach Erhalt einer Kündigung?

  1. Sofortige Kontaktaufnahme

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung setzen.

Aufgrund unserer jahrelangen Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Abfindungsverhandlungen kennen wir beide Seiten und können für Sie die maximal mögliche Abfindung erzielen bzw. Ihnen dabei helfen, Ihren Job zu behalten.

  1. Keine eigenen Gespräche mehr mit dem Arbeitgeber führen

Wichtig ist auch, dass Sie selbst keinen Kontakt mehr zum Arbeitgeber aufnehmen. Hier können viele Fehler gemacht werden und von einer einmal genannten Abfindungshöhe kommt man im weiteren Verlauf auch kaum noch weg.

  1. Kostenlose Erstberatung

Zur Bestimmung Ihrer Erfolgsaussichten bieten wir Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Wir bewerten für Sie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und die Chancen auf eine Abfindung und informieren Sie transparent über die Kosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie uns beauftragen. Unsere Kosten werden in der Regel aus der erhaltenen Abfindung gezahlt. Vorschüsse werden nicht verlangt.

Fristlose Kündigung

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten, gilt auch hier die drei Wochenfrist. Zudem ist der Arbeitgeber auf Aufforderung verpflichtet, die Kündigungsründe mitzuteilen.

Was können wir für Sie tun?

Haben Sie eine fristlose Kündigung erhalten, gilt auch hier die drei Wochenfrist. Zudem ist der Arbeitgeber auf Aufforderung verpflichtet, die Kündigungsründe mitzuteilen.