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Influencer Recht und Marketing

Social Media Recht

Influencer Recht und Marketing

Das Wichtigste in Kürze

  • Werbung ohne Hinweis kann Schleichwerbung darstellen
  • Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Instagram Account gesperrt wurde
  • Verträge mit Influencern und Content Creator durch spezialisierten Anwalt
  • Agenturverträge vom Experten erstellen lassen

Das Influencer-Marketing in den sozialen Medien wird immer bedeutsamer.

Hierbei sind indes einige Punkte zu beachten, um Schäden zu vermeiden.

Instagram Account gelöscht

-Soforthilfe-

Es kommt immer wieder vor, dass bei Facebook oder Instagram -anlasslos- Accounts gesperrt werden.

Neben dem nachteiligen Effekt auf die sozialen Kontakte, kann das insbesondere bei der Nutzung des Accounts zu Marketingzwecken zu empfindlichen Einbußen führen.

Sofern ein Verstoß gegen die Richtlinien vorliegt, kann eine Sperrung zulässig sein. In diesen Fällen erfolgt aber in der Regel eine vorherige Abmahnung und eine Sperrung erfolgt nur vorübergehend.

Meist werden Accounts aber grundlos und vollkommen überraschend gelöscht. Warum das so ist, weiß wohl nur der Instagram Algorithmus.

Auch wenn Instagram grds. ein virtuelles Hausrecht zusteht, ist eine Sperrung oder Löschung des Instagram Accounts nur beim Vorliegen eines sachlichen Grunds zulässig. Ein sachlicher Grund liegt in der Regel nicht vor.

Leider reagiert Instagram auf Nachrichten des Nutzers meist nicht oder nur unzureichend, ohne den Account wiederherzustellen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier hilft Ihnen dabei, Ihren Instagram Account wiederherzustellen.

Wir legen für Sie bei Facebook als zuständigen Ansprechpartner Einspruch gegen die Sperrung bzw. Löschung ein und fordern zur unverzüglichen Wiederherstellung des Accounts auf. Auch verfügen wir über Kontakte zu der Anwaltskanzlei, welche die Interessen von Facebook und Instagram in Deutschland vertritt.

In der Regel gelingt es uns den Account dadurch kurzfristig wieder zu aktivieren.

Sprechen Sie uns unverbindlich an und holen sich eine Ersteinschätzung ein.

Soforthilfe vom Anwalt

Unverbindliche Erstanfrage

Jetzt unverbindlich anfragen

Oder sofort anrufen: +49 221 677 854 890

Werbung ohne Hinweis kann Schleichwerbung darstellen

Auf Instagram, YouTube und Facebook werden Produkte diverser Firmen angepriesen, um die Follower zum Kauf des beworbenen Produkts zu bewegen.

Um die Glaubwürdigkeit zu steigern, geschieht dies oft, ohne dass dies als Werbung gekennzeichnet wird. Dies stellt grundsätzlich einen Verstoß gegen das in § 5a Abs 6 UWG geregelte Verbot der Schleichwerbung dar.

Wird das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten missachtet und der kommerzielle Charakter der Produktanpreisung verschleiert, drohen Strafen!

Soforthilfe vom Anwalt

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Wann muss eine Kennzeichnung in welcher Form erfolgen?

  • Nicht immer ist eine Kennzeichnung des Posts als Werbung erforderlich. Ist für den angesprochenen durchschnittlichen Nutzer auf den ersten Blick und ohne Zweifel erkennbar,dass es sich um Werbung des betreffenden Unternehmens handelt, bedarf es keiner ausdrücklichen Kennzeichnung.
  • Ergibt sich der werbende Charakter aber nicht schon aus den Umständen, ist eine Kennzeichnung erforderlich.Die Kennzeichnung muss klar und deutlich sein.
  • Das betrifft insbesondere den Wortlaut der Kennzeichnung, die Platzierung der Kennzeichnung.
  • Die Begriffe „Anzeige“ und „Werbung“, genau wie „sponsored“ reichen in der Regel aus, um den kommerziellen Charakter für einen Durchschnittsnutzer erkennbar zu machen.

Bei Internetseiten, die hauptsächlich von Kindern und Jugendlichen besucht werden, sind nochmals höhere Anforderungen zu stellen, da diese Verbrauchergruppe das Vermischen von werbenden und rein textlichen Elementen nicht sofort erkennt und dementsprechend als noch schutzbedürftiger einzustufen ist.

Wird die Werbung durch den Influencer nicht ausreichend gekennzeichnet, muss der Influencer als Werbender dafür haften. Auch eine Haftung des beworbenen Unternehmens ist möglich, wenn dieses den für ihn werbenden Influencer entweder zur Schleichwerbung auffordert.

Agenturverträge und Kooperationsverträge mit Influencern rechtssicher gestalten

Bei Agenturverträgen und Kooperationsverträgen sind für Kunden, Agentur und Influencer einige Punkte zu beachten, die unbedingt vorab klar geregelt werden sollten, um hinterher Ärger zu vermeiden.

  • Verbindliche Reichweite der Veröffentlichungen des Influencers
  • Anzahl der Veröffentlichungen des Influencers
  • Exklusivität zwischen Agentur Kunden und Influencer
  • Nutzungsrechte für Agentur und Influencer
  • Flexibler Einsatz des Mediabudgets und Anpassungsrecht für Kanäle und Höhe
  • Verhinderung des Influencers
  • Mitwirkungspflichten der Agentur

Das sind nur einge Punkte, die durch einen Experten zu klären sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier begleitet seit Jahren erfolgreich Brands, Agenturen und Influencer bei ihren Projekten.

Spechen Sie uns an!

 

Was können wir für Sie tun?

Wir helfen Ihnen, dass Sie sich rechtssicher im Social Media Bereich bewegen können!