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Arbeitsrecht und Social Media

Social Media Recht

Arbeitsrecht und Social Media

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Nutzung von Facebook während der Arbeitszeit kann zur Kündigung führen
  • Bei der Verletzung von Betriebsgeheimnissen drohen Abmahnung und Kündigung
  • Posts während einer Krankheit können zur Abmahnung und Kündigung führen
  • Veröffentlichungen von Fotos von Kollegen können eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen
  • Arbeitgeber sollten eine Social-Media Guideline erstellen

Beschäftigten sich die Gerichte früher allenfalls mit der Versendung von privaten Emails während der Arbeitszeit ist das Thema Social Media mittlerweile sehr häufig Thema arbeitsrechtlicher Verfahren.

Abmahnung und Kündigungsrisiko

Ist die private Internetnutzung untersagt, drohen Abmahnung und Kündigung

Aus Arbeitnehmersicht ist es zunächst dringend zu empfehlen sich Gewissheit darüber zu verschaffen, ob die private Internetnutzung gestattet ist.

Die private Internetnutzung kann vom Arbeitgeber vollständig untersagt werden. Wer hier gegen verstößt, riskiert eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung.

Bei der Verletzung von Betriebsgeheimnissen drohen Abmahnung und Kündigung

Wer leichtfertig Informationen über seinen Arbeitgeber oder die angebotenen Produkte veröffentlicht, dem kann schnell eine Kündigung ins Haus flattern.

Vorsicht bei Facebook-Posts während Arbeitsunfähigkeit

Auch Partybilder bei Facebook und aus dem Skiurlaub während der laufenden Krankschreibung sind mit Vorsicht zu genießen. Zwar bedeutet das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit nicht, dass man zu Hause im Kämmerchen bleiben muss. Es gilt aber der Grundsatz, dass alles das zu unterbleiben hat, was der Genesung nicht zuträglich ist.

In dem Zusammenhang sind Facebook-Posts mittlerweile ein gängiges Beweismittel in Kündigungsschutzverfahren geworden.

Persönlichkeitsrechte der Kollegen & Loyalitätspflichten des Arbeitnehmers

In dem Zusammenhang ist das Recht am eigenen Bild eines jeden Kollegen zu beachten. Die Fotos von der letzten Weihnachtsfeier können schnell zum Bumerang werden.

Was können wir für Sie tun?

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Implikationen der Social- Media Nutzung? Sprechen Sie uns an!

Gefahr für Arbeitgeber

Die Zeiten, in denen der Internetnutzer in erster Linie Konsument war, sind lange vorbei. Das Web 2.0. wird in durch User-generated Content geprägt. Stündlich werden neue Videos, Bilder, Texte, Tweets und Chats oder sonstige Inhalte ins Netz geworfen.

Über die großen Social-Media-Kanäle entfalte die Inhalte dann ihre viralen Effekte.

Trotz geschlossener Gruppen und „Freundeskreise“ bleibt die Zahl der Nutzer, welche die Inhalte abrufen nicht steuerbar.

Der Arbeitgeber sollte intern dringend eine Social Media Guideline und Social Media Compliance installieren, um geschäftsschädigendes Verhalten von Beginn an unterbinden zu können.

Chance für Arbeitgeber/ Social- Media Guidelines

Zugleich bieten die Social-Media-Kanäle aus unternehmerischer Sicht aber auch erhebliches Potential. Die Kunst besteht für den Arbeitgeber darin, dass er eine Social Media Compliance installiert, welche auf der einen Seite die geschäftsschädigenden Verhaltensweisen verhindert (z.B. Unterlassung von unternehmensschädlichen Äußerungen; Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) und auf der anderen Seite die Social Media Nutzung durch sein Weisungsrecht gem. § 106 GewO gewinnbringend konkretisiert. Das ermöglicht im Idealfall eine selbst regulierende Social-Media Nutzung im Unternehmen ohne unnötige Zwänge und hinreichendem Raum für Kreativität, welche letztlich dazu führt, dass sich der Arbeitnehmer

– bewusst oder unbewusst–im Sinne des Unternehmens – verhält.

Was können wir für Sie tun?

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit den arbeitsrechtlichen Implikationen der Social Media Nutzung? Sprechen Sie uns an!