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Allgemein

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Endgültige Trendwende bei den Ad Blockern? Springer gewinnt heute vor dem OLG Köln gegen Adblock Plus!

Wie RA Greier bereits im Februar 2014 zum „Geschäft mit der Werbung“ ausgeführt hat, http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/internet-werbung-eyeo-adblocker-abp-whitelist-wettbwerb siehe auch https://rechtsanwalt-greier.de/welt-de-gewinnt-gegen-ad-block-werbeblocker-nun-doch-rechtswidrig-trendwende-bei-den-ad-blockern-das-lg-frankfurt-hat-auf-antrag-von-welt-de-springer-verlag-den-betreiber-der-ad-block-software-ve/, ist das Freikaufen von Werbeblockern über die so genannte Whitelist rechtswidrig., auch wenn der von der Betreiberfirma Eyeo beauftragte Gutachter Prof. Dr .Hoeren das anders sieht, http://blog.beck.de/2015/10/12/der-adblocker-eine-antwort-auf-den-offenen-brief-der-faz.

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UberPOP bleibt verboten!

Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Berufung der Firma Uber gegen ein vorausgegangenes Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen, mit dem Uber bundesweit untersagt worden ist, Beförderungsleistungen durch Privatfahrer zu vermitteln, die nicht über eine Erlaubnis nach

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Moses Pelham gewinnt gegen Kraftwerk-Sampling erlaubt-Musikalisch undenkbar, rechtlich richtig! Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:

Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben. Dies

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Facebook-Like-Button rechtswidrig und kann abgemahnt werden.

Seit längerem streiten Datenschützer, allen voran die Verbraucherzentrale mit Facebook an vielerlei Fronten. Ein großer Streitpunkt, über den sich trotz hoher praktischer Relevanz bislang von der Öffentlichkeit eher unbemerkt gestritten wurde ist dabei die Nutzung des Gefällt-Mir Button von Facebook auf hunderttausenden von Internetseiten.  

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Klarnamenpflicht bei Faceboook- Dragqueens Raus?

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag (15 E 4482/15) von Facebook stattgegeben, der sich gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten richtet, die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen Nachdem Facebook ein unter einem Pseudonym geführtes Konto einer Nutzerin gesperrt hatte, hat der Datenschutzbeauftragte die

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Droht das aus für Jameda? Der BGH erhöht mit Entscheidung vom 01.03.2016 die Pflichten des Betreibers eines Ärztebewertungsportals.

  Ausgangslage: Bewertungsportale für Ärzte wie Jameda,  Sanego oder klinikbewertungen.de sind allgegenwärtig. Die Zeiten, in denen sich ein Arzt außerhalb des Wettbewerbs befand und eine negative Reputation in Einzelfällen ohne finanzielle Auswirkung blieb, sind vorbei. Die virale Ausbreitung negativer Bewertungen und die Verdichtung der Daten