Endgültige Trendwende bei den Ad Blockern? Springer gewinnt heute vor dem OLG Köln gegen Adblock Plus!
Wie RA Greier bereits im Februar 2014 zum „Geschäft mit der Werbung“ ausgeführt hat, http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/internet-werbung-eyeo-adblocker-abp-whitelist-wettbwerb siehe auch https://rechtsanwalt-greier.de/welt-de-gewinnt-gegen-ad-block-werbeblocker-nun-doch-rechtswidrig-trendwende-bei-den-ad-blockern-das-lg-frankfurt-hat-auf-antrag-von-welt-de-springer-verlag-den-betreiber-der-ad-block-software-ve/, ist das Freikaufen von Werbeblockern über die so genannte Whitelist rechtswidrig., auch wenn der von der Betreiberfirma Eyeo beauftragte Gutachter Prof. Dr .Hoeren das anders sieht, http://blog.beck.de/2015/10/12/der-adblocker-eine-antwort-auf-den-offenen-brief-der-faz.