ArbG Mannheim: Kündigung wegen Auschwitz-Post bei Facebook unwirksam
In dem Rechtsstreit zwischen einem Zugführer und der DB Regio GmbH hat die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Mannheim entschieden, dass sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mitarbeiters unwirksam ist. Sein Beschäftigungsverhältnis zur DB Regio besteht demnach fort. Allerdings sieht die