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Streaming-Legal-Illegal-?

RA Greier im Interview auf www.bento.de dem neuen Onlineportal von SPIEGEL ONLINE zur Zulässigkeit des Streamens von Filmen auf Kinox.to

Das Wichtigste zuerst: Ist das Streamen von Serien oder Filmen illegal?

Wenn eine Privatperson sich über eine On-Demand-Plattform ein Video ansieht, verbreitet sie es dadurch nicht weiter. Rechtsanwalt Sascha Greier ist Experte für Urheberrecht und unter anderem auf Filesharing-Fälle spezialisiert, er erklärt: “Aus urheberrechtlicher Sicht fehlt es an dem Tatbestand der öffentlichen Zugänglichmachung im Sinne des Paragraf 19a Urheberrechtsgesetz, so dass aus diesem Grunde das bloße Ansehen von Filmen oder Serien keine Urheberrechtsverletzung darstellt.”

Aber Vorsicht: Wenn du Filme oder Serien aus dem Internet herunterlädst und auf deinem Rechner speicherst, ist das illegal.

Durch das Herunterladen des Films fertigst du eine Kopie an, was nach Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (“Vervielfältigung”) verboten ist. Tatsächlich wird beim Streamen, also dem einfachen Ansehen eines Videos, dieses auch heruntergeladen – allerdings nur vorübergehend. Der Film wird im Cache des Computers zwischengespeichert, damit der Nutzer den Film zum Beispiel anhalten oder zurückspulen kann.

“Die Strafbarkeit beginnt da, wo Dateien dauerhaft heruntergeladen oder gar selbst angeboten werden.”
Sascha B. Greier
Doch: Paragraf 44a des Urheberrechtsgesetzes schließt Kopien vom Verbot aus, die nur “flüchtig und begleitend“ sind. Dies treffe auch auf gestreamte Filme zu, sagt Greier. “Da die Daten sich nur vorübergehend im Cache befinden, sind diese ‘flüchtig’.” Zudem werde nur zwischengespeichert, um den Film anzusehen. Das stelle eine rechtmäßige Nutzung dar. Es komme dabei nicht darauf an, ob der Film rechtswidrig veröffentlicht wurde.

Letztlich gebe es dazu jedoch noch keine eindeutige höchstrichterliche Entscheidung, sodass die Rechtslage tatsächlich noch nicht abschließend geklärt sei. Greier meint dennoch, es sei “derzeit davon auszugehen, dass das Ansehen von Filmen per Stream nicht illegal ist.”

(Bild: dpa/Matthias Hiekel)

Wie kann ich verhindern, einen Film oder eine Serie herunterzuladen?

Um das Speichern im Cache zu verhindern, kann dieser im Browser deaktiviert werden. Dann kann der Film aber nicht mehr gestoppt oder vorgespult werden.

Was bewirken meine Klicks?

Es ist illegal, Dateien ohne die Zustimmung der Rechteinhaber im Internet zu verbreiten. Betreiber von Plattformen, auf denen Filme und Serien gratis angeboten werden, handeln in den meisten Fällen illegal. Wer auf diesen Plattformen Videos ansieht, der unterstützt mit jedem Klick die Betreiber dieser Seiten; denn sie finanzieren sich über Werbung. Je mehr Klicks, desto mehr Geld. Außerdem verdient die Filmindustrie durch Streaming natürlich weniger.

Was passiert mir im schlimmsten Fall?

Zunächst besteht die Gefahr, sich über die Plattformen zum Beispiel Viren auf den Computer zu ziehen.

Wer sich Filme oder Serien im Internet ansieht, muss außerdem damit rechnen, eine Abmahnung zu bekommen. Es gibt Kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, solche Schreiben für Vertreter der Filmindustrie zu verschicken. Diese verlangen je nach Fall um die 1.000 Euro Schadensersatz.

Was kann ich tun, wenn ich eine Abmahnung bekomme?

Ein häufig gehörter Ratschag: Eine vorgefertigte (gegebenenfalls modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Ebenfalls oft geraten: ignorieren. Beides ist laut Rechsanwalt Greier nicht zu empfehlen. Zwar könne man Abmahnungen in vielen Fällen tatsächlich oft ignorieren, dennoch empfiehlt er – wenig verwunderlich – rechtlichen Rat einzuholen. “Ignoriert man ein Abmahnschreiben, droht gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung sowie ein Klageverfahren, und es kommen erhebliche Kosten auf einen zu.”

Wenn du dich für’s Ignorieren entscheidest, kannst du nach drei Jahren aufatmen: Dann sind die Ansprüche auf Unterlassung und Zahlung laut Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verjährt.

Und wenn ich trotzdem nicht streamen will?

Eine Alternative sind die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsender. Zum Beispiel wird bei ARD und ZDF das gesamte Programm für eine Woche online gratis angeboten, bei Prosieben, Sat1 und RTL gibt es einen großen Teil des Programms online – hier aber mit regelmäßigen Werbeunterbrechungen und einzelnen kostenpflichtigen Inhalten. Streaming-Tipps gibt es jeden Freitag von Mediasteak bei bento.

Außerdem gibt es Bezahlangebote wie Amazon Prime, ITunes, Maxdome, Netflix und Watchever, die alle Inhalte legal anbieten.

Mehr Infos zur Abmahnung wegen Streaming finden Sie unter https://rechtsanwalt-greier.de/taetigkeitsgebiete/urheberrecht/abmahnung-wegen-streaming/

Wir vertreten Sie bei einer Abmahnung im Urheberrecht zum Festpreis in Höhe von 297,50 EUR unter https://rechtsanwalt-greier.de/produkte-festpreis/filesharing/

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