
Landesverband der AfD darf nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnet werden
Die öffentlichen Äußerungen des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Leiters des Landesverfassungsschutzes im Januar bzw. Juli 2019, dass der Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als Prüffall bearbeite, waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom heutigen Tage ohne mündliche Verhandlung entschieden. Es hat damit der auf