
OLG Köln: Unfall im Bärenkostüm. An Karneval ist mit alkoholisierten Fußgängern zu rechnen.
Der 11. Senat des Oberlandesgerichts Köln hatte über die Haftungsquote bei einem tragischen Verkehrsunfall im Karneval zu entscheiden. Der aus dem Rhein-Sieg Kreis stammende Kläger war in der Nacht nach Rosenmontag zu Fuß auf dem Weg nach Hause. Er trug ein in dunklem Braun gehaltenes