Hassrede in sozialen Medien –Zugang darf gesperrt werden
Landgericht Koblenz – Urteil vom 21.04.2020 – Aktenzeichen 9 O 239/18 Zum Sachverhalt: Der Kläger ist Nutzer eines sozialen Netzwerks der Beklagten. Diese änderte im Jahr 2018 ihre Nutzungsbedingungen, denen der Kläger per Mausklick zustimmte, um den Dienst der Beklagten weiter nutzen zu können. Die