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Hassrede in sozialen Medien –Zugang darf gesperrt werden

Landgericht Koblenz – Urteil vom 21.04.2020 – Aktenzeichen 9 O 239/18 Zum Sachverhalt: Der Kläger ist Nutzer eines sozialen Netzwerks der Beklagten. Diese änderte im Jahr 2018 ihre Nutzungsbedingungen, denen der Kläger per Mausklick zustimmte, um den Dienst der Beklagten weiter nutzen zu können. Die

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Influencer –Werbung für Friseur -und Frisur- rechtswidrig

Influencer –Werbung für Friseur rechtswidrig Zum Sachverhalt: Bei dem Kläger handelt es sich um einen Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Die Beklagte ist eine Influencerin. Sie veröffentlicht auf ihrem Account unter anderem Fotos von sich selbst, auf denen sie Produkte unterschiedlicher Art zeigt. Auch werden

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Verfassungsschutzbericht 2019 darf die „Junge Alternative für Deutschland“ und den so genannten „Flügel“ der AfD als Verdachtsfälle bezeichnen

Das Bundesinnenministerium darf sowohl die „Junge Alternative für Deutschland“ (die Jugendorganisation der AfD) als auch den sogenannten „Flügel“ (eine Gruppierung innerhalb der AfD) als Verdachtsfälle in den Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 aufnehmen. Außerdem darf die Zahl der Mitglieder der „Jungen Alternative“ und des „Flügels“ in

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Faktenchek bei Facebook rechtswidrig. Tichy gewinnt gegen Correctiv

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass „Correctiv“ einen auf Facebook geteilten Beitrag von „Tichys Einblick“ aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht mit dem Label „teils falsch“ kennzeichnen darf. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe, der unter anderem für Streitsachen wegen unlauteren Wettbewerbs zuständig ist, hat am 27.05.2020

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Handy-Kunden müssen Preiserhöhung nicht hinnehmen!

Handy-Kunden haben bei einer Preiserhöhung immer ein Widerspruchsrecht Bei einseitigen Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter haben Kunden stets – auch bei Erhöhungen unter 5 % – ein Widerspruchsrecht entschied das Oberlandgericht Frankfurt am Main (OLG) mit am 04.05.2020 veröffentlichten Urteil. Der Kläger ist der Dachverband der

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Amazon A bis Z Garantie bindet den Verkäufer nicht.

Bei Rückzahlung durch Amazon kann Marketplace- Verkäufer Kaufpreis direkt beim Käufer geltend machen Über die von Amazon angebotenen A-Z Garantie erhalten Käufer ihr Geld zurück, wenn es zu Unstimmigkeiten beim Kauf kommt. Der Verkäufer kann seine Forderung dann  aber direkt beim Käufer geltend machen. In