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Amazon A bis Z Garantie bindet den Verkäufer nicht.

Bei Rückzahlung durch Amazon kann Marketplace- Verkäufer Kaufpreis direkt beim Käufer geltend machen

Über die von Amazon angebotenen A-Z Garantie erhalten Käufer ihr Geld zurück, wenn es zu Unstimmigkeiten beim Kauf kommt. Der Verkäufer kann seine Forderung dann  aber direkt beim Käufer geltend machen.

In dem Fall hatte der Käufer einen Kaminofen beim Verkäufer bestellt. Nach Zahlung der Rechnung stelle er einen A-bis-z-Garantieantrag bei Amazon, dem stattgegeben wurde. Der Käufer bekam den Kaufpreis von Amazon erstattet und das Konto des Händlers wurde rückbelastet.

Der Verkäufer verklagte daraufhin den Käufer auf Ausgleich des Kaufpreises. 

Keine Schutzwirkung für den Käufer

Nun stellte sich die Frage, ob durch die  Amazon-Garantie eine Sperrwirkung zugunsten des Käufers eingetreten war.

Das wurde vom BGH verneint.

Der Erklärungsgehalt der bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Plattform Amazon Marketplace abgegebenen Willenserklärungen richtet sich auch nach den den Kauf von Marketplace-Artikel betreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, soweit beide Vertragsparteien deren Geltung bei Vertragsschluss zugestimmt haben .

Die geschuldete Kaufpreiszahlung ist mit der von Amazon veranlassten Gutschrift des Kaufpreises auf dem Amazon-Konto des Verkäufers bewirkt, so dass die Kaufpreisforderung erlischt.

 Mit der einverständlichen Vertragsabwicklung über Amazon Marketplace vereinbaren die Kaufvertragsparteien jedoch zugleich stillschweigend, dass die Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das Amazon-Konto des Verkäufers aufgrund eines erfolgreichen A-bis-z-Garantieantrags rückbelastet wird.

BGH vom 01.04.2020 – Az. VIII ZR 18/19).

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