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Musikrecht, Kunstrecht und Filmrecht

Urheberrecht & Medienrecht

Musikrecht, Kunstrecht und Filmrecht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Nutzungsrechte stehen zunächst allein den Urhebern zu
  • Eine Übernahme von fremden Inhalten kann zu einer kostspieligen Abmahnung führen
  • Auf eine Abmahnung muss immer reagiert werden
  • Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vorgelegte Unterlassungserklärung
  • Achten Sie bei Stockfotos auf die Lizenzbestimmungen

Musikrecht

Eine kompetente Beratung bei der Vermarktung und Rechteauswertung ist gerade im digitalen Zeitalter wichtig, um den Lohn Ihrer kreativen Leistungen auch zu sichern.

Die Sicherung Ihrer Rechte gehört genauso dazu wie eine konsequente Verfolgung bei Verletzung Ihrer Rechte, insbesondere der Markenrechte und Urheberrechte.

Die Rechtsanwaltskanzlei Greier berät Musiker, Komponisten und Produzenten bei der Erstellung von Verträgen, Verhandlungen mit Verlagen und der (digitalen) Auswertung ihrer Rechte.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei der Prüfung und Gestaltung von Lizenzverträgen.

Fehler bei der Rechteeinräumung können vor allem mit Blick auf die Vielzahl neuer Nutzungsformen kostspielig werden. Vermeiden Sie hier von Anfang an Fehler und sprechen Sie uns an!

Kunstrecht

Wenn das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte schwindet, wächst der Kunstmarkt parallel dazu. Kunst wird immer häufiger als Wertanlage gesehen, was es für den Künstler umso wichtiger macht sich hier rechtssicher aufzustellen.

Neben gesellschaftsrechtlichen Kenntnissen ist ein umfassender Überblick über die urheberrechtlichen Implikationen erforderlich.

Aufgrund unserer Kompetenz beraten wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Galerieverträgen, beim Eigenvertrieb Ihrer Kunstwerke und sichern Ihre Urheberrechte ab.

Sie haben Fragen im Bereich des Kunstrechts? Sprechens Sie uns an!

Filmrecht

Das Filmrecht befasst sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Autoren, Produzenten, , Regisseuren, Schauspielern, Agenturen, Verlagen, Vertriebsunternehmen, Rundfunkveranstaltern, Banken und anderen Beteiligten.

Insbesondere bei Produktionsverträgen gibt es eine Vielzahl von Punkten zu beachten.

Auftragsproduktionsverträge, Autorenverträge, Drehbuchverträge, Lizenzverträge, Filmmusiklizenzen, Koproduktionsverträge, Merchandisingverträge, Optionsverträge und allen weiteren Vertragsgestaltungen im Bereich des Filmrechts.

Außergerichtlich verhandeln wir für Sie und vertreten Ihre Interessen. Ebenso stehen wir als Prozessvertreter zur Verfügung.

Was können wir für Sie tun?

Als Medienrechtskanzlei liegt ein weiterer Schwerpunkt in der medienrechtlichen Beratung von Schauspielern und Rechteinhabern.

Sprechen Sie uns an!