
Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig
Vorzeitiger Abbruch der Spielzeit der Tischtennisliga nicht rechtswidrig Der vorzeitige Abbruch der Spielzeit 2019/20 wegen der Corona-Pandemie stellt sich verbandsrechtlich im Eilverfahren nicht als rechtswidrig dar. Der klagende Sportverein hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Spielrechts für die 3. Bundesliga (Tischtennis), beschloss das Oberlandesgericht Frankfurt









