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Erste Bußgeldverfahren bei offenen Corona- Gästelisten

Aus einer Pressemitteilung des hamburgischen Beauftragten für Datenschutz ergibt sich, dass erste Bußgeldverfahren gegen Gaststätten-Betreiber eingeleitet wurden, da diese sich bei der Erstellung und Auslegung von Corona-Gästelisten nicht an die Vorschriften der DSVO gehalten haben.

Nach Angaben des Datenschutzbeauftragten wurden bereits im Juni ca., 100 Gaststätten hinsichtlich der datenschutzrechtlich einwandfreien Führung von Corona-Gästelisten überprüft.

Bei dieser Prüfung wurden die Betreiber über den richtigen Umgang mit den Gästelisten aufgeklärt und haben zudem Informationsmaterial erhalten.

Bei nunmehr durchgeführten Nachkontrollen hat sich ergeben, dass zahlreiche Gaststätten die Verstöße nicht abgestellt hatte, so dass erste Bußgeldverfahren eingeleitet wurden.

Der Hamburgische Beauftragten für Datenschutz führt dazu aus, dass die pandemiebedingten erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gastronomiebranche es nicht rechtfertigen, wenn nach direkter Ansprache durch die Datenschutzbehörde weiter daran festgehalten wird, die Anschriften und Telefonnummern hunderter oder gar tausender Besucher öffentlich auszulegen.

Hierzu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Unsere Nachprüfung hat gezeigt, dass etwa ein Siebtel der Betriebe die Kontaktdatenerfassung auch nach behördlicher Ansprache immer noch fehlerhaft durchführen. Woran die datenschutzkonforme Umsetzung gescheitert ist, konnten die betroffenen Gaststättenbetreiber nicht plausibel darlegen. Bedauerlicherweise haben sich die Betriebe auch in der Nachkontrolle nicht einsichtig gezeigt. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an alle Stellen, die nach der CoV-2-Eindämmungsverordnung verpflichtet sind, Kontaktdaten zu erheben: Bitte behandeln sie die Kontaktdaten vertraulich. Die Regeln zum Datenschutz sind keine unverbindlichen Empfehlungen. Sie sind zum Schutz der Kunden und Gäste einzuhalten. Das sollte im Interesse aller verantwortlichen Stellen liegen, nicht zuletzt, auch um Bußgelder, die bei Verstößen drohen, zu vermeiden.

Quelle Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz