Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung einbehaltener Geldbeträge an Verbraucher
Urteil vom 11. September 2024 – I ZR 168/23 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Verbraucherverband mit dem wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruch nicht die Rückzahlung aufgrund unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen einbehaltener Geldbeträge an die betroffenen Verbraucher verlangen kann. Sachverhalt: