
Bundesgerichtshof zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren
Urteil vom 10. November 2022 – I ZR 241/19 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist.









