Amazon: Bezahlte Bewertungen dürfen nicht in Gesamtbewertung einfließen
09.06.2022 Pressestelle: OLG Frankfurt am Main Fließen in das Gesamtbewertungsergebnis für Produkte, die auf eine Verkaufsplattform angeboten werden, auch Rezensionen ein, für die an den Rezensenten ein – wenn auch geringes – Entgelt gezahlt wird, liegt unlautere getarnte Werbung vor, sofern die Berücksichtigung dieser bezahlten