OLG Hamm:Stoffmaske ist kein Medizinprodukt und darf vertrieben werden
Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hatte sich in einem Beschluss vom 15.12.2020 (Az. I-4 W 116/20) mit der Frage zu befassen, ob eine „Alltagsmaske“ in der Form einer „textilen Mund-NasenBedeckung“ ein Medizinprodukt ist und – falls dies nicht der Fall wäre – hierauf klarstellend