Früher gingen langjährige Mitarbeiter mit 65 in die Rente – heute werden sie oft in befristeten Arbeitsverhältnissen weiter beschäftigt. Eine solche Befristung kann zulässig sein, sagt das BAG. Jedoch nur, wenn die Rentner den Nachwuchs in der Firma einarbeiten. Die Bundesrichter haben die Chance verpasst, endlich Klarheit in die verworrene Rechtslage zu bringen. Die Zusammenhänge erläuerte Sascha B. Greier auf https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/befristete-arbeitsvertraege-rentenalter/
Mehr Infos zum Arbeitsrecht und zum Thema Befristung finden Sie unter www.rechtsanwalt-greier.de/taetigkeitsgebiete/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/befristete-arbeitsvertraege/