Links überspringen

Abmahnungen für Facebook “Gefällt mir” Button! RA Greier erläutert die Risiken

Für Unternehmen ist die Einbindung des Buttons ein beliebtes Marketingmittel geworden.

Durch die viralen Effekte des Liken und Teilen wird mehr Traffic erzeugt und ein größerer Kundenkreis angesprochen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat nun gegenüber mehreren Unternehmen Abmahnungen wegen der Implementierung des “Gefällt mir” Buttons ausgesprochen.
Betroffen hiervon sind unter anderem HRS, Beiersdorf, Payback, Eventim Peek & Cloppenburg (Fashion ID) und KIK.

Die Schaltfläche sei nicht datenschutzkonform und daher umzustellen.

Das Problem aus Sicht der Verbraucherzentrale ist, dass durch die Einbindung dieses so genannten Social Plug-ins personenbezogene Nutzungsdaten automatisch bei Facebook landen, da Facebook mit dem “Gefällt mir”-Button Cookies auf die Rechner der Seitenbesucher setzt.

Dies stelle unter anderem ein Verstoß gegen das Telemediengesetz. dar. Zudem sei es eine Täuschung der Verbraucher, da diese nicht damit rechnen würden, dass alleine durch den Besuch einer Seite die einen „Gefällt Mir“ Button enthält, Daten an Facebook übermittelt werden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer also ein klarer Verstoß gegen deutsche Datenschutzbestimmungen, wonach eine Weitergabe von personenbezogenen Daten stets eine ausdrückliche vorherige Einwilligung erfordert.

Alleine mit dem der Besuch einer Seite mit einem “Gefällt mir”-Button, willige der Nutzer jedenfalls nicht in eine Datenübertragung ein. Auch ein entlastender Hinweis in den AGB oder den Datenschutzbestimmungen helfe da nicht.

Dieser Ansicht der Verbraucherschützer ist zuzustimmen.
Es ist doch mehr als bemerkenswert, dass Facebook so auch Daten von Nutzern erhebt, die überhaupt keinen Facebook Account haben.
Tatsächlich können die IP-Adressen mit Hilfe der Cookies wieder erkannt und daraus Nutzerprofile angelegt werden. Das gibt Facebook die Möglichkeit darauf zurückzugreifen, wenn sich Nutzer dort irgendwann anmelden sollten.

Wer sich rechtssicher verhalten möchte, sollte zunächst nur einen Link zur Facebook Fanpage platzieren. Wer diesen anklickt, dem dürfte auch nach geltender Rechtsprechung bewusst sein, dass ab diesem Zeitpunkt auch Daten an Facebook übermittelt werden können.
Wer hingegen unbedingt an dem Gefällt mir Button auf seiner Seite festhalten möchte, sollte nach Anklicken des Buttons zunächst eine Datenschutzerklärung zwischenschalten, in der auf die Datenübertragung hingewiesen und die vom Nutzer bestätigt wird.
Der Ausgang der Verfahren ist mit Spannung zu erwarten, da es auch für andere Social Media Kanäle Bedeutung haben wird. Es wäre begrüßenswert, wenn den Datenkraken hier Einhalt geboten werden würde.