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Persönlichkeitrechtsverletzung und Cybermobbing

Reputation Management

Persönlichkeitrechtsverletzung und Cybermobbing

Das Wichtigste in Kürze

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen sind rechtswidrig und zu löschen
  • Schmähkritik und Rufschädigung muss nicht hingenommen werden
  • Ab Kenntnis der Rechtswidrigkeit muss das Portal handeln
  • Die Rechtsanwaltskanzlei Greier löscht negative Einträge schnell und unkompliziert zum Festpreis

Mobbing gab es schon immer. Aufgrund der Anonymität des Internets und der Tatsache, dass das Netz nie oder zumindest nur schwer vergisst, ist das so genannte Cyber-Mobbing zu einem großen gesellschaftlichen Problem geworden. Vor allem Jugendliche und Heranwachsende sind häufige Opfer. Aber auch Arbeitnehmer und zum Teil sogar Unternehmen werden regelmäßig zu Opfern regelrechter Cyber-Mobbing-Angriffe.

Soziale Netzwerke wie Facebook oder Anwendungen wie WhatsApp bilden häufig die Keimzellen der Angriffe.

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es die Mobbing-Handlungen zu unterbinden und wie lassen sich kompromittierende Inhalte wieder entfernen?

Wichtig ist, dass zunächst Beweise gesichert werden. Idealerweise durch Screenshots mit Zeitstempel.

Der Portalbetreiber, der Netzwerkbetreiber und oder der Provider sollten dann unverzüglich

angeschrieben und aufgefordert werden die Daten zu sichern, die IP-Adresse herauszugeben und unverzüglich sämtliche Inhalte zu löschen.

 Regelmäßig dürften Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegen, die ein Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 1004 BGB begründen.

Unterlassungsansprüche können auch bei ehrverletzenden Bildveröffentlichungen (über das KunstUrhG) entstehen, ggfs. kombiniert mit einem Vernichtungsanspruch. Im Einzelfall können Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen.

Soweit sich Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten ergeben, sollte Strafanzeige wegen aller in Betracht kommenden Delikte gestellt werden. Beleidigung Nötigung, Bedrohung Delikte zum Schutz der sexualen Selbstbestimmung sind hier beispielsweise verwirklicht.

Was können wir für Sie tun?

Wichtig ist, schnelles und professionelles Vorgehen, um den Schaden so schnell es geht einzugrenzen.

Wir unterstützen Sie dabei, das Schlimmste zu verhindern, sprechen Sie uns an!