Welt.de gewinnt gegen Ad Block. Werbeblocker nun doch rechtswidrig? Trendwende bei den Ad Blockern? Das LG Frankfurt hat auf Antrag von Welt.de (Springer Verlag) den Betreiber der Ad Block Software verurteilt, es zu unterlassen, ein Softwareprogramm anzubieten, das Werbeinhalte auf den Seiten unterdrückt. Bei Zuwiderhandlungen drohen Ordnungsgelder bis zu 250.000,- € ersatzweise Ordnungshaft.
- Januar 9th, 2016
- Sascha Greier
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Die Thematik schlägt seit längerem große Wellen. Rechtsanwalt Greier berichtete bereits 2014 auf Legal Tribune Online über das Geschäft mit der Werbung http://www.lto.de/…/internet-werbung-eyeo-adblocker-abp-wh…/. Die Verlage haben bislang kein Konzept entwickelt, um aus ihrem redaktionellen Content für den Nutzer akzeptable Bezahlinhalte…