Links überspringen

OLG Rostock Rabaukenjäger doch keine Beleidigung…

Der Strafsenat des Oberlandesgerichts Rostock hat heute einen Lokalredakteur der Haffzeitung

vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Redakteur hatte einen Jäger u.a. als „RabaukenJäger“
bezeichnet, nachdem dieser ein zuvor offensichtlich von einem anderen Autofahrer
angefahrenes Reh mittels eines Seils an der Anhängerkupplung seines PKW über die B 109
geschleift hatte. Ein von einem nachfolgenden Autofahrer aufgenommenes Foto hatte bereits
zuvor für Empörung in den sozialen Medien gesorgt. Dass der Jäger das Reh nicht etwa erlegt
hatte, sondern mit seinem Verhalten lediglich der von dem Kadaver ausgehenden Gefahr für den
Straßenverkehr begegnen wollte, stellte sich erst später heraus.
Aus Sicht des Strafsenats bestehen schon erhebliche Zweifel, ob der Begriff „Rabauken-Jäger“ in
seiner konkreten Verwendung einen strafrechtlich relevanten herabsetzenden Charakter hat. Denn
es sei zu bedenken, dass der Redakteur den Begriff des „Rabauken“, der im allgemeinen
Sprachgebrauch als Tadel für das ungestüme Verhalten junger Männer verwendet werde, in Bezug
auf den als älteren Herren skizzierten Jäger aus Sicht des Lesers in eindeutig feuilletonistischironisierender
Weise benutzt habe. Dies könne aber letztlich dahinstehen. Jedenfalls sei die
Begriffswahl im Rahmen der Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Jägers auf
der einen und der Meinungs- und Pressefreiheit auf der anderen Seite strafrechtlich nicht zu
beanstanden. Letztlich müsse sich der Jäger auch heftige Kritik gefallen lassen, da er mit seinem
Verhalten objektiv gegen die Grundsätze weidmännischen Verhaltens verstoßen habe. Der
Redakteur habe sogar noch versucht, den Jäger nach den Gründen für sein Verhalten zu
befragen, dies sei aber wegen dessen urlaubsbedingter Abwesenheit nicht gelungen. Deshalb
könne man ihm angesichts der Tatsache, dass die sozialen Medien über den Vorfall schon
diskutierten, nicht vorhalten, mit seinem Bericht nicht bis zu einer vollständigen Aufklärung der
möglicherweise den Jäger entlastenden Hintergründe zugewartet zu haben. Insofern ginge das
berechtigte Interesse der Presse an aktueller Berichterstattung vor.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Rostock v. 09.09.2016

Mehr Infos zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen finden Sie unter https://rechtsanwalt-greier.de/taetigkeitsgebiete/social-media-recht/

Mehr Infos zum Thema Persönlichkeitsrechtsverletzungen bei Facebook finden Sie unter www.rechtsanwaltskanzlei-greier.de/taetigkeitsgebiete/social-media-recht

Weitere Themen

Social-Media Recht

Facebook und Recht

Löschung negativer Einträge zum Festpreis