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Markenrecht

Top Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei Greier im Markenrecht

  • Beratung bei der Markenwahl
  • Beratung bei der Markenstrategie
  • Anmeldung von nationalen Marken beim DPMA zum Festpreis
  • Anmeldung einer EU-Marke zum Festpreis
  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
  • Durchsetzung von Markenrechten
  • Vertretung bei Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen

Markenanmeldung

Marken, Unternehmenskennzeichen und Logos, sind die Aushängeschilder eines jeden Unternehmens und Dienstleisters für seine Produkte und Dienstleistungen. Der Wiedererkennungswert einer Marke macht diese einzigartig und unverwechselbar. Wortmarke, Wortbildmarke Farbmarke, Logos, Formen, sogar Geruchsmarken, Claims und Jingles werden zum imageprägenden Symbol von Dienstleistungen Produkten und Firmen. Die richtige Markenwahl und eine sinnvolle Markenrecherche bilden das Fundament für eine individuelle und erfolgreiche Markenstrategie.

Die Anmeldung einer nationalen Marke beim DPMA, einer Gemeinschaftsmarke beim HABM, der Antrag auf Registrierung einer IR-Marke bei der WIPO. Es gibt eine Vielzahl möglicher Wege, um einen optimalen und individuellen Schutz zu erlangen.

Wird nicht von Beginn an eine passgenaue Strategie verfolgt, kann das hinterher erhebliche vermeidbare Kosten verursachen.

Wir helfen dabei, Markenrechtsverletzungen im Vorfeld zu vermeiden, eigene Werte zu schaffen und im Falle der Verletzung die erworbenen Rechte gegenüber Dritten diese konsequent durchzusetzen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir Ihr kompetenter Berater. Sprechen Sie uns an!

Schutz ohne Eintragung einer Marke bei Unternehmenskennzeichen und geschäftlichen Bezeichnungen

Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden.

Unternehmenskennzeichen sind als geschäftliche Bezeichnungen (§ 5 Abs. 1) Kennzeichen im Sinne des MarkenG nach § 1 Nr. 2, aber es sind keine Marken. Unternehmenskennzeichen genießen als geschäftliche Bezeichnungen nach § 15 Kennzeichenschutz.

Ein Unternehmenskennzeichen kann auch als Marke für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden (z.B. Volkswagen als Warenmarke, oder Deutsche Bank als Dienstleistungsmarke). Das gilt ebenso für die nach § 5 Abs. 2 S. 2 gleichgestellten Geschäftsabzeichen und sonstigen betrieblichen Unterscheidungszeichen.

 

Die wichtigsten Infos im Markenrecht

  1. Bei einem Streit zwischen einer Domain und einer Marke gilt der Prioritätsgrundsatz
  2. Eine Markenanmeldung beim DPMA oder HABM bietet Sicherheit
  3. Abmahnungen im Markenrecht sind aufgrund des hohen Streitwerts sehr teuer
  4. Die Rechtsanwaltskanzlei Greier berät Sie umfassend zu Ihrer Markenstrategie

Was können wir für Sie tun?

Sie möchten prüfen, on Ihre Firmenkennzeichen auch ohne Registrierung Schutz genießen? Sie möchten Ihre Unternehmenskennzeichen als eingetragene Marke schützen? Sprechen Sie uns an!