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Lehrerin wegen falscher Krankschreibung zur Teilnahme am „Dschungelcamp“ in Australien verurteilt

Das Amtsgericht Soltau hat am 30. März 2017 eine 47jährige Lehrerin aus Soltau wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich die Angeklagte im Januar 2016 für mehrere Wochen krankschreiben ließ, obwohl sie tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war. In der Zeit der Krankschreibung reiste die Lehrerin nach Australien, wo ihre Tochter am sogenannten Dschungelcamp teilnahm. Die Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.

Der Prozess hatte am 27. März 2017 vor dem Amtsgericht Soltau begonnen (siehe Pressemitteilung 14/17 des Landgerichts Lüneburg vom 20. März 2017). Am 30. März 2017, dem zweiten Verhandlungstag, sagte unter anderem die Tochter der Angeklagten als Zeugin aus. Nach Abschluss der Beweisaufnahme folgte das Amtsgericht der Darstellung der Angeklagten nicht. Diese hatte angegeben, sie sei wirklich erkrankt gewesen und auf dringendes Anraten ihrer Tochter zur Erholung mit nach Australien gereist. Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, die Angeklagte habe durch ihr Verhalten dem Ansehen ihrer Schule und des Lehrerberufs geschadet.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann gegen das Urteil innerhalb einer Woche Berufung einlegen. Über diese hätte sodann das Landgericht Lüneburg zu entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung LG Lüneburg vom 31.03.2017

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