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Allgemein

person typing on MacBook

EuGH: Keine Haftung für offenes WLAN-oder doch?

Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich Jedoch darf ihm durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen. Herr Tobias Mc Fadden

greyscale photo of castle

LG Köln: FC.de gehört zum 1.FC Köln. In dem vor dem LG Köln geführten Verfahren ging es darum, dass sich der Beklagte die Domain www.fc.de registriert und neben dem 1. FC Köln auch anderen Fußballvereinen erfolglos zum Kauf angeboten hatte.

Der 1. FC Köln fand das nicht so lustig und verlangte die Herausgabe der Domain. Er meint, er habe eine bekannte Benutzungsmarke „FC“, sei Inhaberin des bekannten Unternehmenskennzeichens „FC“ und schließlich stünden ihm an dem Kürzel „FC“ Namensrechte zu. Die Registrierung der streitgegenständlichen Domain stelle

selective focus silhouette photography of man playing red-lighted DJ terminal

VG Köln: Bushido: Indizierung rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom heutigen Tag die Klage von Bushido gegen die Indizierung seiner CD Sonny Black abgewiesen. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte im April 2015 entschieden, die CD Sonny Black in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen. Dagegen hat Bushido

person playing guitar

Gebühren für AC/DC-Tickets zurück? Das LG Bremen kassiert die Print@Home Gebühr von Eventim. Entgelt für Tickets zum Selbstausdrucken und zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Versand unzulässig.

  Für die elektronische Übermittlung einer Eintrittskarte zum Selbstausdrucken dürfen pauschal keine “Servicegebühren” in Höhe von 2,50 Euro verlangt werden. Das hat das Landgericht Bremen auf Grund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die CTS Eventim AG & Co KGaA entschieden (Az.: 1-O-969/15 – nicht

two women wearing costumes

Dragqueens unerwünscht! OVG Hamburg entscheidet, dass Klarnamenpflicht bei Facebook vorerst bestehen bleibt. Die Sache bleibt aber offen.

   Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde (5 Bs 40/16) des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (Datenschutzbeauftragter) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 3. März 2016 (15 E 4482/15) zurückgewiesen. Damit bleibt es vorerst dabei, dass die Anordnung des Datenschutzbeauftragten zur Nutzung von

Turkey flag on pole with bell

OLG Köln: Erdogan unterliegt Springer!

Erdogan hatte vor dem Landgericht erfolglos den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden des Springer Verlags, Mathias Döpfner, beantragt. Döpfner hatte auf der Internetseite der Zeitung „Die Welt“ seine Solidarität mit Jan Böhmermanns „Schmähgedicht“ bekundet und in einem „PS erklärt, er wolle sich „vorsichtshalber