VG Berlin: Internetportal, das Unterkünfte von „schwulen oder schwulenfreundlichen“ Gastgebern vermittelt, muss Wohnungsinhaber benennen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat ein auf das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz gestütztes Auskunftsverlangen des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg gegen ein Internetportal, das Unterkünfte von „schwulen oder schwulenfreundlichen“ Gastgebern vermittelt, in einem Eilverfahren als rechtmäßig bestätigt. Der Antragsteller betreibt als Geschäftsführer ein Internetportal, auf dem private Unterkünfte von schwulen oder